Zölle und Verrechnungspreise: Update aus Anlass des Zoll-Deals EU / USA

Zölle und Verrechnungspreise: Update aus Anlass des Zoll-Deals EU / USA

Zölle und Verrechnungspreise: Update aus Anlass des Zoll-Deals EU / USA

Seit Frühjahr 2025 haben aufgrund der geplanten Zollmaßnahmen der US-Regierung Zölle in Höhe von rund 30% (10% Basiszoll; 20% Zusatzzoll für EU-Länder) ab 1. August 2025 sowie ein echter Handelskrieg gedroht. Nunmehr scheint es zu einem Deal zu kommen, durch den die Zölle wieder in Richtung 15% gesenkt werden sollten. Dennoch haben Zölle nach wie vor hohe Relevanz für in den USA tätige Unternehmen und insbesondere auch auf deren Verrechnungspreisstrukturen, was in der Folge kurz zusammengefasst wird.

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Spannungsverhältnis Verrechnungspreise und Zoll

Grundsätzlich gilt für Verrechnungspreise und Zollwerte, dass diese dem Fremdvergleich entsprechen müssen. Allerdings sind Verrechnungspreise und Zollwerte jeweils unabhängig voneinander zu ermitteln und stehen zueinander in einem Spannungsverhältnis – je niedriger der für die einzelne Transaktion gezahlte fremdübliche Verrechnungspreis, desto niedriger der Zollwert und desto niedriger die Zollkosten, allerdings wird der Gewinn der kaufenden Konzerngesellschaft in der Folge höher ausfallen und die Ertragsteuerbelastung steigen.

Fremdvergleich Verrechnungspreise und Zoll

Bei den Verrechnungspreisen sind die Methoden nach den OECD Verrechnungspreisleitlinien heranzuziehen. Die Höhe der Verrechnungspreise hängt von der Charakterisierung der involvierten Parteien in einer Transaktion ab (basierend auf Funktionen, Risiken und eingesetzten Wirtschaftsgütern). Dementsprechend kann das gleiche Produkt abhängig vom jeweiligen Geschäfts- und Organisationsmodell aus Verrechnungspreissicht einen anderen (höheren oder niedrigeren) Verrechnungspreis haben.

Die Zollwertbestimmung erfolgt hingegen nach den im Übereinkommen zur Durchführung des Artikels VII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 (General Agreement on Tariffs and Trade, GATT) genannten Zollwertmethoden. Der Zollwert eingeführter Waren hingegen soll grundsätzlich dem Transaktionswert entsprechen, das heißt dem für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in ein Zollgebiet tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis. Dieser Preis muss allenfalls um Hinzurechnungen wie bspw. Lizenzzahlungen, Provisionen, Transportkosten, Verpackung, etc. erhöht werden, sofern diese Komponenten nicht bereits im zu zahlenden Preis enthalten sind. Besteht kein Transaktionswert, muss der Zollwert mit einer anderen geeigneten Methode ermittelt werden. 

Auswirkungen von Zöllen auf Verrechnungspreise

Im Hinblick auf die Zollerhöhungen für Lieferungen in die USA ist Folgendes bezüglich der Verrechnungspreise zu beachten:

  • Bei kostenbasierten Verrechnungspreismodellen (z.B. Cost-Plus) erhöhen sich idR aufgrund von höheren Zöllen die Verrechnungspreise, was den bisherigen Nachweis der Angemessenheit beeinflussen kann. Zölle können in diesen Fällen zu einer Verringerung der Gewinnmargen oder sogar zu Verlusten führen. Dies betrifft vor allem Routineleistungen oder Fälle, in denen zB aufgrund vertraglicher Verpflichtungen oder Fixpreisvereinbarungen die zusätzlichen Kosten nicht an den (externen) Kunden weitergegeben werden können.
  • Es kann unter Umständen notwendig sein, das Funktions- und Risikoprofil anzupassen, sofern aufgrund von Zollerhöhungen bestimmte Funktionen neu wahrgenommen werden oder verlagert werden müssen, um sich besser an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen (wie z.B. Veränderungen in der Lieferkette).
  • Eine erhöhte Komplexität bei Benchmarking-Analysen ist zu erwarten, weil eine Bereinigung um zollbezogene Aufwendungen vorgenommen werden muss, um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten.
  • Es steigt das Risiko von Zollnachforderungen oder auch Steuernachzahlungen wegen unklarer oder widersprüchlicher Preisermittlung. Vor allem Fälle, in denen Zölle zu niedrigeren Margen (außerhalb von ermittelten Bandbreiten) oder gar Verlusten führen, ist mit einem hohen Risiko im Rahmen einer Betriebsprüfung zu rechnen.

TPA Tipp- Verrechnungspreise

Unternehmen mit Transaktionen gegenüber US Konzerngesellschaften sollten jedenfalls die Ermittlung der Verrechnungspreise unter Einbeziehung der (uU erhöhten) Zölle überprüfen und gegebenenfalls die Funktions- und Risikoanalyse nachschärfen sowie die Margen insbesondere von Routineeinheiten im Konzern laufend prüfen bzw ggf zu revidieren.

TPA Tipp - Zollwertermittlung

Zusätzlich sollte eine detaillierte Untersuchung der Komponenten, die in die Zollwertermittlung einfließen, erfolgen (insbesondere: Bestehen zwischen verbundenen Unternehmen Lizenzvereinbarungen, welche den Zollwert der einzuführenden Waren durch die Lizenzzahlung erhöhen?). Wesentlich ist auch zu prüfen, ob der fakturierte intercompany Betrag dem endgültigen Verkaufspreis entspricht oder ob es zu rückwirkenden Preisanpassungen kommt, die den Preis nachträglich erhöhen oder reduzieren.

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