What the AIF?

7 Dinge, die Sie über Alternative Investmentfonds wissen sollten

What the AIF?

Alternative Investmentfonds rücken in Österreich immer stärker in den Fokus von Investor:innen. Doch was genau steckt dahinter, welche Pflichten ergeben sich daraus – und worauf müssen Sie achten? Ein Alternativer Investmentfonds (AIF) unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von klassischen Investmentfonds. Von der Verwaltung durch einen AIF Manager bis hin zu umfangreichen Melde- und Berichtspflichten gibt es einiges zu beachten.

Damit Sie einen schnellen Überblick bekommen, beantworten wir in diesem Artikel 7 zentrale Fragen rund um Alternative Investmentfonds in Österreich – klar strukturiert und verständlich erklärt. Und wenn Sie bei der Umsetzung Unterstützung brauchen, stehen wir Ihnen mit unserer AIFM-Beratung zur Seite: TPA berät Fondsmanager in allen regulatorischen, steuerlichen und operativen Aspekten – von Strukturierung über Reporting bis zur Compliance.

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Was ist ein AIF?

Ein AIF ist ein Alternativer Investmentfonds. Das heißt er investiert – im Gegensatz zu einem klassischen Investmentfonds – nicht in Effekten (Anleihen oder Wertpapiere), sondern in alternatives Vermögen (zB Beteiligung im Private-Equity-Sektor oder Immobilienprojekte). Ein AIF sammelt Geld von Anlegern, meist ein geschlossener Kreis, ein und investiert dieses zum Nutzen seiner Anleger entsprechend der festgelegten Anlagestrategie.

Wer verwaltet einen AIF?

Ein AIF muss zwingend von einem AIFM (Alternativer Investmentfonds Manager) verwaltet werden. Diese unterliegen der EU-AIFM-Richtlinie bzw dem Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz und unterstehen der kapitalmarktrechtlichen Aufsicht der FMA (Finanzmarktaufsicht). Der AIFM muss zwingend als juristische Person (GmbH, AG) tätig sein und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl für sich selbst als auch für den AIF sorgen.

Besteht für AIFs und AIFMs eine Buchführungspflicht?

Österreichische AIFMs unterliegen aufgrund ihrer Rechtsform (GmbH, AG) der Rechnungslegungspflicht nach UGB. Der AIF unterliegt der Pflicht zur Führung einer ordnungsgemäßen Buchhaltung aufgrund des AIFMG und oftmals zusätzlich aufgrund der Rechtsform (GmbH & Co KG) der Rechnungslegungspflicht nach UGB. Daraus resultiert, dass ein Jahresabschluss nach UGB zu erstellen und beim Firmenbuch offenzulegen ist. Bei bestimmten AIF‑Typen (zB EuVECA, Europen Venture Capital Funds) ist außerdem eine Rechnungsprüfung in Anlehnung an eine ordentliche Jahresabschlussprüfung erforderlich.

Welche Meldepflichten bestehen gegenüber der FMA?

Aufgrund der kapitalmarktrechtlichen Aufsicht durch die FMA ist der AIFM verpflichtet, regelmäßig ein AIFMD-Reporting an die FMA zu übermitteln. Das Meldeintervall ist größenabhängig und reicht von jährlichen über quartalsweisen bis zu monatlichen Meldungen. Im Rahmen des AIFMD-Reporting sind Daten über die Investments, Investoren, Risikostreuung sowie verwaltetem Vermögen zu erheben und zu melden. Die Meldung muss zwingend über die Incoming Plattform der FMA erfolgen.

Welche Berichtspflichten hat der AIF gegenüber seinen Investoren?

Damit die Anleger über die laufende Entwicklung des AIF informiert sind, ist ein regelmäßiges Investoren-Reporting ratsam. Im Falle eines EuVECA gibt es für die Berichterstattung eine eigene Grundlage in Form von Richtlinien. Diese sehen beispielsweise ein quartalsweises Reporting an die Investoren vor. Unter anderem enthält dieses Reporting Informationen über die aktuelle Bewertung der Investments sowie über das Kapitalkonto des Investors.

Bestehen für den AIF noch weitere Berichtspflichten?

Neben den aufsichtsrechtlichen Meldungen an die FMA bestehen für den AIF auch Meldepflichten gegenüber der österreichischen Nationalbank (OeNB) für statistische Zwecke. Das Devisengesetz sieht grundsätzlich für alle Unternehmer im Rahmen des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs gewisse Meldeverpflichtungen vor. Diese umfassen vor allem Investitionen sowie Vermögensübertragungen vom/ins Ausland. Für Investmentfonds bestehen überdies noch gesonderte Meldebestimmungen im Zuge der EZB-Investmentfondsstatistik. Das Meldeintervall ist monatlich bzw quartalsweise und sieht für kleinere Fonds/AIFs wesentliche Erleichterungen vor.

Wer soll diese Meldeverpflichtungen im Blick behalten und erfüllen?

Als berufsberechtigter Steuerberater steht dir die TPA von der Gründung bis zur Beendigung eines AIF gerne zur Verfügung. Wir unterstützen dich bei allen erforderlichen Verpflichtungen/Anmeldungen im Gründungsprozess (ggf auch durch Beiziehung von Rechtsanwälten) und legen gemeinsam die Prozesse für den laufenden Betrieb fest. Dadurch ist gewährleistet, dass die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt wird und alle Meldungen fristgerecht erstattet werden. Weiters stehen dir unsere Experten auch für steuerliche Fragen sowie die Besteuerung auf Ebene der Investoren zur Verfügung.

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