11. März 2016
Lesezeit: 3
min.
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Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung
Unsere Experten teilen hier ihre besten Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung mit Ihnen: Viele steuerliche Absetzmöglichkeiten sind auch für Arbeitnehmer wichtig. Dazu zählen die Kinderbetreuungskosten und Spenden, aber auch der Kinderfreibetrag. Diese Absetzposten können jedoch nicht über die Lohnverrechnung berücksichtigt werden, sondern werden in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht.
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Steuerreform 2015/2016: Sozialversicherungserstattung
Durch die Steuerreform 2015/2016 wurde der Höchstbetrag der Negativsteuer (jetzt Sozialversicherungserstattung genannt) für das Jahr 2015 für niedrig verdienende Arbeitnehmer von EUR 110 auf EUR 220 verdoppelt. Erstmals bekommen 2015 auch Pensionisten mit niedrigen Pensionen eine Negativsteuer von bis zu EUR 55 vom Finanzamt ausbezahlt. Diese Gutschrift erhalten ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen, die aufgrund des niedrigen Einkommens keine Lohnsteuer bezahlen, bei denen aber Sozialversicherungsbeiträge einbehalten wurden. Das Ausfüllen der Arbeitnehmerveranlagung ist hier besonders einfach: Es reichen die persönlichen Daten (Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer), die Zahl der bezugsauszahlenden Stellen und die Kontonummer!
Änderungen bei den Sonderausgaben
Im Rahmen der Sonderausgaben sind Beiträge zu Lebens-, Kranken- und Unfallversicherungen, Kosten der Wohnraumschaffung und Sanierung, Kirchenbeitrag und Spenden absetzbar. Beruflich bedingte Ausgaben, die vom Dienstgeber nicht ersetzt wurden, können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Als außergewöhnliche Belastungen kommen beispielsweise Krankheitskosten, Zahnarztkosten, Ausgaben aufgrund einer Behinderung und Pflegekosten (unter Umständen auch für Angehörige) in Betracht.
Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung
Wer sich zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückholen will, kann beim Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung stellen – das gilt für alle in Österreich beschäftigten Arbeitnehmer und auch für Pensionisten. Dazu benötigt man das Formular L1, das beim Finanzamt aufliegt oder über die Website des österreichischen Finanzministeriums (www.bmf.gv.at) bestellt werden kann. Die Arbeitnehmerveranlagung kann auch direkt im Internet über Finanzonline erstellt werden (https://finanzonline.bmf.gv.at/). Über Finanzonline kann man sich auch die voraussichtliche Steuergutschrift berechnen lassen. Die Arbeitnehmerveranlagung kann jeweils für die letzten fünf Jahre beantragt werden. Im Jahr 2016 kann daher letztmals für das Jahr 2011 eine Steuerrückzahlung erreicht werden.
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Die Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung wurden von TPA Steuerberater in Wien, Wolfgang Piribauer im TPA Journal verfasst.
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