Home | 

Kurzüberblick zu Ausfallsbonus & Lockdown-Umsatzersatz II

Kurzüberblick zu Ausfallsbonus & Lockdown-Umsatzersatz II

News
Kategorien
Kontakt

Kurzüberblick zu Ausfallsbonus & Lockdown-Umsatzersatz II

Der „Förderdschungel“ rund um die finanziellen Maßnahmen der Regierung zur Überbrückung von COVID-19 bedingten Liquiditätsengpässen wurde um zwei weitere Instrumente ergänzt. Zusätzlich wurde von der Kommission die beihilfenrechtliche Erhöhung der Obergrenzen beim Fixkostenzuschuss 800.000 von bisher EUR 800.000 auf EUR 1,8 Mio. sowie beim Verlustersatz von EUR 3 Mio. auf EUR 10 Mio genehmigt.

Wir haben für Sie die kürzlich bekannt gewordenen Details zum Ausfallbonus und Lockdown-Umsatzersatz II hier kurz und knapp zusammengefasst und gegenübergestellt.

Weitere Details finden Sie hier: Alles was Sie jetzt wissen sollten zum

WER?

Ausfallbonus

Unternehmen, die durch die Covid-Krise einen Umsatzausfall von mindestens 40% im Betrachtungszeitraum haben

Lockdown-Umsatzersatz II

Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mind. 40% im Betrachtungszeitraum im Vergleich zum Vorjahr

UND

  • die mind. 50% ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind (Lockdown-Umsatzersatz I) ODER
  • die mind. 50% ihrer Umsätze mit direkt betroffenen Unternehmen im Auftrag Dritter erzielen

Für welchen Zeitraum?

Ausfallbonus

November 2020 – Juni 2021 (monatsweise)

Lockdown-Umsatzersatz II

November / Dezember 2020 – abhängig vom Zeitraum der indirekten erheblichen Betroffenheit aufgrund der jeweils anzu-wendenden Lockdown-VO

Ersatzrate?

Ausfallbonus

15% des Umsatzausfalls, ev. weitere 15% als Vorschuss auf Fixkostenzuschuss (FKZ)  800.000 (optional); somit maximal 30% pro Monat

Lockdown-Umsatzersatz II

Abhängig vom branchenspezifischen Rohertrag gemäß Branchenliste

Deckelung

Ausfallbonus

  • Bonus und FKZ-Vorschuss jeweils mit EUR 30.000/Monat, dh. maximal 60.000/Monat;
  • Höchstbetrag = EUR 1,8 Mio. abzüglich insbesondere Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss 800.000, zum Zeitpunkt der Antragstellung 100 %ige AWS/ÖHT-Haftung für Kredite, Förderungen von Land, Gemeinde und Sonstigen aufgrund von COVID-19.

Lockdown-Umsatzersatz II

  • auf Betrachtungszeitraum entfallende Kurzarbeitszahlungen + Umsatzersatz dürfen den entsprechenden Vergleichsumsatz aus 2019 nicht übersteigen
  • Umsatzersatz darf den anteilig auf Betrachtungszeitraum entfallenden Umsatzausfall nicht übersteigen
  • Höchstbetrag = EUR 800.000 abzüglich insbesondere Umsatzersatz, Fixkostenzuschuss 800.000, zum Zeitpunkt der Antragstellung 100 %ige AWS/ÖHT-Haftung für Kredite, Förderungen von Land, Gemeinde und Sonstigen aufgrund von COVID-19.

Beantragung

Ausfallbonus

Jeweils ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Monats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats per FinanzOnline

Lockdown-Umsatzersatz II

16. Februar 2021 – 30. Juni 2021 per FinanzOnline

Wichtige Hinweise

Ausfallbonus

  • nur für Einkünfte gemäß § 22 bzw. § 23 EStG 1988
  • Bonus ist für Zeiträume, in denen Umsatzersatz ausbezahlt wurde, ausgeschlossen.
  • Bonus kann mit Verlustersatz kombiniert werden, dann allerdings kein FKZ-Vorschuss möglich.

Lockdown-Umsatzersatz II

  • nur für Einkünfte gemäß § 22 bzw. § 23 EStG 1988
  • Nur für Zeiträume, in denen kein FKZ 800.000, Ausfallsbonus oder Verlustersatz in Anspruch genommen wird.
  • Ab 16.2.2021 dürfen keine Kündigungen ggü Mitarbeitern ausgesprochen werden für die Dauer des gewählten Betrachtungszeitraums.

Was gibt es aktuell Neues? Hier finden Sie weitere Informationen:

Kontaktieren Sie

Ähnliche Beiträge

Ihr Abonnement

Als TPA Group bemühen wir uns, unseren Kund*innen umweltfreundliche Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher können Sie alle unsere Publikationen als digitales PDF herunterladen.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.