IFRS-Update Q3-2025

IFRS-Update Q3-2025

IFRS-Update Q3-2025

Nachstehend finden Sie einen Überblick über den Stand der Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 30.September2025 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2025 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen. 

Inhaltsverzeichnis

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards mittels EU-Verordnung in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG (hier) einsehen.  

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Standards 2025
 Verlautbarung
IASB
Genehmigung
EU
Inkrafttreten
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit15.08.202312.11.202401.01.2025

Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.  

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 30.September2025) 

Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2026) 

 

 

 

 

Verlautbarung 
IASB 

Geneh- 
migung 
EU 

Inkraft- 
treten 

IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 

09.05.2024 

ausstehend 

01.01.2027 

Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben 

21.08.2025 

ausstehend 

01.01.2027 

IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 

09.04.2024 

ausstehend 

01.01.2027 

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 

18.07.2024 

09.07.2025 

01.01.2026 

Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 

18.12.2024 

30.06.2025 

01.01.2026 

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 

30.05.2024 

27.05.2025 

01.01.2026 

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRSRechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.  

IASB-Arbeitsprogramm

Das IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Das IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat das IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.

Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 30. September 2025 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation (hier) einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden. 

Standardsetzungsprojekte 

Nächster Meilenstein 

Erwartetes Datum 

Relevante Standards 

Equity-Methode 

Entscheidung der Projektrichtung 

Q1 2026 

IAS 28 

Dynamisches Risikomanagement 

Entwurf 

Dezember 2025 

IFRS 9 

Preisregulierte Tätigkeiten 

IFRS Rechnungslegungs-Standard 

H1 2026 

IFRS 14 

Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment 

Entscheidung der Projektrichtung 

H2 2026 

IFRS 3 
IAS 36 

Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter 

Finale Änderungen 

H2 2026 

Conceptual Framework  
IAS 32 
IFRS 9 

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten 

Entwurf 

H2 2026 

IFRS 9 

Lageberichterstattung

Am 23. Juni 2025 hat das IASB das überarbeitete IFRS Practice Statement 1 Management Commentary veröffentlicht. Ziel der Neufassung ist es, die Qualität und internationale Vergleichbarkeit von Lageberichten zu verbessern. Der Lagebericht soll als zentrale Informationsquelle für Investoren dienen und in einer kohärenten, verständlichen und zukunftsorientierten Weise über finanzielle, nachhaltigkeitsbezogene und andere wesentliche Faktoren berichten, die die Fähigkeit eines Unternehmens zur Wertschöpfung und zur Generierung von Cashflows beeinflussen. Die überarbeitete Leitlinie baut auf bestehenden Rahmenwerken wie dem Integrated Reporting Framework auf und ist mit den IFRS-Rechnungslegungs- sowie den neuen IFRS-Nachhaltigkeitsstandards kompatibel.  

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden. 

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. September 2025):  

Wartungsprojekte 

Nächster Meilenstein 

Erwartetes Datum 

Relevante Standards 

Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung 

Finale Änderungen 

November 2025 

IAS 21 

Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen Berichterstattung 

Finalisierung erläuternder Beispiele 

Keine Angabe 

Conceptual Framework  
IAS 1, IAS 36 
IAS 37,  

IFRS 9 

Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen 

Entscheidung der Projektrichtung 

Dezember 2025 

Conceptual Framework, 
IAS 37,  

IFRIC 21, IFRIC 6 

Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Offenlegung  

Das IASB hat am 21. August 2025 sein Update für IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. Der ursprüngliche Standard wurde auf Basis der IFRS-Standards bis Februar 2021 erstellt. Mit dem veröffentlichten Update enthält IFRS 19 nun sämtliche Änderungen, die an den übrigen Standards im Zeitraum bis einschließlich Mai 2024 durchgeführt wurden. Eine detaillierte Übersicht der Änderungen, finden sie auf der Webseite des IASB (hier). 

Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen Berichterstattung 

Einen Vorabzugriff auf die beinahe finalisierten exemplarischen Beispiele wird Unternehmen bereits seit 24. Juli 2025 auf der Webseite des IASB zur Verfügung gestellt (hier). 

Anwendungsfragen

Das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRIC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRIC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. September 2025):

Anwendungsfragen

Nächster Meilenstein

Erwartetes Datum

Relevante Standards

Klassifizierung einer Fremdwährungsdifferenz aus einer konzerninternen monetären Verbindlichkeit (oder einem Vermögenswert)

Vorläufige Agenda Entscheidung

Q1 2026

IFRS 18, IFRS 10, IAS 21

Ermittlung und Bilanzierung von Transaktionskosten

Vorläufige Agenda Entscheidung

November 2025

IFRS 9

Wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung einer Batterie im Rahmen einer Abnahmevereinbarung

Vorläufige Agenda Entscheidung

Q1 2026

IFRS 16

Eingebettete Vorauszahlungsoption

Vorläufige Agenda Entscheidung

November 2025

IFRS 9

Aktualisierungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Tagesordnung für IFRS 18

Vorläufige Agenda Entscheidung

November 2025

 

 Beurteilung von Indikatoren für Hochinflationsländer 

Am 25. Juni 2025 hat das IASB die Agenda-Entscheidung des IFRIC zur Beurteilung von Indikatoren für Hochinflationsländer genehmigt und im IFRIC Update June 2025 veröffentlicht. Dabei wurde klargestellt, dass die Anwendung von IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern eine Ermessensentscheidung ist, die unter anderem auf den in IAS 29.3 genannten wirtschaftlichen Indikatoren basiert. Das IFRIC sah keine Notwendigkeit für eine Standardsetzung. 

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt das IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt das IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), um festzustellen, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 30. September 2025):

Forschungsprojekte

Nächster Meilenstein

Erwartetes Datum

Relevante Standards

Kapitalflussrechnung und verwandte Themen

Entscheidung der Projektrichtung

Jänner 2026

IAS 7

Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse

Informations-anfrage

Jänner 2026

IFRS 16

Immaterielle Vermögenswerte

Entscheidung der Projektrichtung

H2 2026

IAS 38

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider. 

Am Ende des dritten Quartals 2025 waren alle Taxonomie-Projekte abgeschlossen.  

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs– oder Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC (hier). 

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende neue oder überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:  

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen 2025

 

 

Art

Dokument

Projekt

Beschluss

Erst-anwendung

Überarbeitung

AFRAC 23

Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (UGB)

19.03.2025

01.01.2025

Erstfassung

AFRAC 40

Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)

09.11.2024

01.01.2025

Erstfassung

AFRAC 41

Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB) inklusive Änderungen, beschlossen am 11.06.2025

13.03.2024

01.01.2025

Überarbeitung

AFRAC 33

Kapitalkonsolidierung (UGB)

13.03.2024

01.01.2025

Neufassung

AFRAC 15

Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)

06.12.2023

01.01.2025

Überarbeitung

AFRAC 38

Währungsumrechnung (UGB)

13.03.2024

01.01.2025

Überarbeitung

AFRAC 7

Außerbilanzielle Geschäfte (UGB)

06.12.2023

01.01.2025

AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest. Näheres dazu finden Sie in unserem Artikel zu AFRAC 40.

AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB. Im Rahmen der Veröffentlichung von AFRAC 41, wurden ebenfalls redaktionelle Änderungen an AFRAC 33 durchgeführt.

AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte (Neufassung) behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet. Zusätzlich wurden in AFRAC 38 die Referenzen auf AFRAC 15 angepasst.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:

Zukünftig anzuwendende Stellungnahmen (ab 2026)

 

 

Art

Dokument

Projekt

Beschluss

Erst-anwendung

Überarbeitung

AFRAC 11

Umweltschutzrückstellungen (UGB)

11.06.2025

01.01.2026

Die überarbeitete im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Stellungnahme AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen erweitert die bisherige Fassung um ESG-Aspekte, rechtliche Entwicklungen und die Verbindung zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Sie modernisiert die Inhalte redaktionell und strukturell, bleibt aber in ihrer Grundsystematik zur Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen nach UGB konsistent. Näheres finden Sie in unserem TPA-Journal 02/2025, welches Ende November 2025 erscheinen wird.

Arbeitsprogramm

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 30. September2025):  

Arbeitsprogramm 

 

 

 

Art 

Dokument 

Projekt 

Nächster Meilenstein 

Datum 

Überarbeitung 

AFRAC 6 

 Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB) 

Entwurf Stellungnahme 

Q4 2025 

Überarbeitung 

AFRAC 14 

Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) 

Entwurf Stellungnahme 

Q4 2025 

Überarbeitung 

AFRAC 9 

Lageberichterstattung (UGB) 

Entwurf Stellungnahme 

Q1 2026 

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Bilanzierung

4  

Min. Lesedauer

AFRAC 40 – Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)

Das AFRAC veröffentlichte im September 2024 die AFRAC-Stellungnahme 40 zur Bilanzierung von hybriden Finanzinstrumenten beim Emittenten nach UGB. Darin werde...

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