IASB Update zu IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

IASB Update zu IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

IASB Update zu IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 21. August 2025 Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. 

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IFRS 19 wurde im Mai 2024 veröffentlicht und ermöglicht berechtigten Tochtergesellschaften die Anwendung von IFRS-Standards mit reduzierten Anforderungen betreffend der AngabepflichtenDer ursprünglich veröffentlichte Standard berücksichtigte den Stand der IFRS-Standards nur bis einschließlich Februar 2021. Mit den nunmehr veröffentlichten Änderungen an IFRS 19 wurden auch die erforderlichen Anhangangaben jener IFRS-Standards reduziert, die im Zeitraum zwischen Februar 2021 und Mai 2024 angepasst wurden. Die Anhangangaben der betroffenen Standards waren bisher noch gänzlich in IFRS 19 enthalten

Zu den nunmehr veröffentlichten Änderungen an IFRS 19 gehören insbesondere: 

Änderungen 

Zugehörige IFRS-Standards 

Reduktion der bisher zur Gänze enthaltenen Anhangangaben (insb. zu MPMs) 

IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss 

Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen 

IAS 7 Kapitalflussrechnung und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben 

Internationale Steuerreform – Pillar Two 

IAS 12 Ertragsteuern 

Fehlende Austauschbarkeit von Währungen 

IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen  

Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten 

IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben 

Mit diesen Neuerungen spiegelt IFRS 19 sämtliche Änderungen an IFRS-Standards wider, die bis zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen – dem Zeitpunkt, ab dem IFRS 19 anwendbar sein wird. IFRS 19 wird künftig gleichlaufend mit der Überarbeitung und Ergänzung der übrigen IFRS-Standards adjustiert. Eine Übernahme von IFRS 19 in der EU ist derzeit noch ausständig. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der EFRAG. 

TPA-Hinweis:

Der neu geschaffene „IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben wird für österreichische Unternehmen nach seiner Übernahme in der EU nur eingeschränkt Anwendung finden, da er nur für jene Tochterunternehmen anwendbar sein wird, die ihre Jahresabschlüsse nach IFRS aufstellen. Für österreichische Unternehmen besteht jedoch weiterhin die Verpflichtung ihre Einzelabschlüsse nach UGB aufzustellen. IFRS 19 kann für österreichische Konzerne mit internationalen Tochtergesellschaften dennoch eine willkommene Erleichterung darstellen. 

Einen tiefergreifenden Einblick zu den Änderungen in IFRS-Standards erhalten Sie in den auf unserer Webseite veröffentlichten Artikeln zu:

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