Sustainability Talk: EU Taxonomie-Verordnung gegen Greenwashing

30. November 2021 | Lesedauer: 2 Min

Nachhaltigkeit wird zwangsläufig auch mit Immobilien verbunden. Zahlreiche Fragen wurden dazu bereits bisher gestellt: Worauf kommt es beim ökologisch nachhaltigen Bauen an? Wie wirkt die EU Taxonomie-Verordnung gegen Greenwashing? Wie energieeffizient müssen Gebäude sein, um nachhaltig zu sein? Wie können Anleger und Investoren Nachhaltigkeit beurteilen? Welche Maßstäbe müssen und dürfen angelegt werden, um sicherzugehen, dass auch wirklich „grün“ ist, was sich „grün“ nennt? Gibt es allgemeingültige Zertifikate, auf die vertraut werden darf?

Mit dem Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung hat die EU einen bedeutenden Schritt in Richtung Umsetzung der ESG-Ziele gemacht, heißt es bei den Veranstaltern: Mit den damit einhergehenden rechtlichen Anforderungen hat sich speziell in der Immoblienbranche eine gewisse Unsicherheit breitgemacht.

Weg vom Feigenblatt hin zu konkreten Anforderungen gemäß Taxonomie-Verordnung

Seit Inkrafttreten der EU-Taxonomie-Verordnung hat sich der rechtliche Rahmen grundlegend geändert. Die Fragen sind dieselben, aber die Antworten müssen neu überdacht werden. Der teilweise hochtechnische Rahmen der EU-Regeln lässt zwar noch viel Interpretationsspielraum offen. Klar ist aber schon jetzt, dass für die nachhaltige Investoren in der Immobilienwirtschaft an deren strengen Vorgaben zukünftig kein Weg vorbeiführen wird.

Beim Dorda Sustainability Talk im November 2021 diskutierten die Experten zum Thema nachhaltige Immobilien und die konkreten Anforderungen der EU Taxonomie-Verordnung:

  • Stefan Artner MRICS (Partner bei DORDA Rechtsanwälte), Moderation
  • Julia Haumer-Mörzinger (Anwältin und Mitglied der DORDAs Sustainability Group)
  • Gerald Kerbl (Steuerberater, Partner TPA Österreich)
  • Georg Stadlhofer MRICS (Geschäftsführer Drees & Sommer Österreich)

Nachhaltige Immobilienwirtschaft im Kampf gegen Greenwashing

Die EU Taxonomie-Verordnung hat Kriterien definiert, die Nachhaltigkeit von Tätigkeiten und Maßnahmen messbar darstellen sollen. Wie können diese Regeln auf die Immoblienbranche umgelegt werden?

Stefan Artner: „Der Megatrend Nachhaltigkeit ist in der Immobilienbranche angekommen, steht aber auch hier noch am Anfang. Innovative Lösungen werden sich immer mehr bei Investoren und auch bei Immobilienentwicklern durchsetzen, auch wenn der Weg steinig ist.“

Gerald Kerbl, Partner bei TPA Österreich, informierte die Online-Zuhörer über den regulatorischen Rahmen zu „Going Green“, insbesondere über die aktuellen Offenlegungs- und Berichtspflichten bei ESG, bis hin zurr ökologischen Steuerreform und der damit verbundenen Implikationen für die Immobilienbranche.

In seinem Vortrag beleuchtete Georg Stadlhofer, Geschäftsführer von Dees & Sommer Österreich, aufgrund der neuen Regelung eine effiziente und sichere Planung von Neubauten sowie die Anforderungen an Erwerb und Eigentum. Darüber hinaus informierte er über zusätzliche Anpassungen und die daraus resultierenden weiteren Anforderungen an Unternehmen.

Was die Änderungen durch ESG und die EU-Taxonomie-Verordnung aus rechtlicher Sicht bedeuten, welchen Zweck sie haben, ab wann sie gelten und wen sie betreffen, analysierte Julia Haumer-Mörzinger, Rechtsanwältin der Real Estate Practice Group bei Dorda. Dabei ging es in ihrem Vortrag insbesondere darum, was die Neuerungen für Neubauten bedeuten und welche Anreize für Bauträger dabei vorhanden sind.

Hier können Sie die Vortragsunterlagen downloaden:

Sustainability Talk (November 2021)

 

Dieser Artikel ist im Extrajournal erschienen.

DORDA Sustainability Talk_ESG Greenwashing und nachhaltige Immobilienwirtschaft (DORDA TPA DRESO 23-11-2021)
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