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Umsatzsteuer: Handel über Online-Plattformen

Umsatzsteuer: Handel über Online-Plattformen

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Umsatzsteuer: Handel über Online-Plattformen

Was ändert sich aktuell steuerlich für Online-Plattformen?

Da Versandhandelsumsätze größtenteils durch die Nutzung elektronischer Schnittstellen, wie Plattformen, Portalen oder Marktplätzen abgewickelt werden, werden elektronische Schnittstellen unter gewissen Voraussetzungen so behandelt, als ob sie die Waren vom Lieferanten selbst erhalten und im eigenen Namen an den Endkunden geliefert hätten.

Es kommt also zu einer Fiktion einer Lieferkette und die Plattform wird umsatzsteuerlicher Steuerschuldner von:

  • Einfuhr-Versandhandelsumsätzen, bei denen der Einzelwert der Ware je Sendung EUR 150 nicht übersteigt, sowie
  • Lieferungen innerhalb der EU durch einen nicht in der EU niedergelassenen Unternehmer an einen Privaten.

Die Online-Plattform kann folglich die Umsatzsteuer über den IOSS oder EU-OSS erklären und abführen.

TPA Tipp:
Wenn die Plattform für Einfuhrversandhandelsumsätze unter EUR 150 zum Steuerschuldner wird, ist die Einfuhr des Lieferanten steuerfrei, wenn die Plattform den IOSS in Anspruch nimmt.

 

Was Sie über die aktuellen Änderungen für Online-Shops & Versandhandel wissen müssen!

Welche Änderungen dies für Ihre Umsatzsteuer-Compliance bedeutet, haben wir für Sie in den folgenden Artikeln zusammengefasst:

TPA Webcast Umsatzsteuer: Alle Neuerungen für den Online-Handel ab 1.7.2021

mit den Steuer-Expertinnen Lia Pachler & Tanja Tatzl vom 22.Juni 2021

Wenn Sie Fragen zu den aktuellen Umsatzsteuer-Neuerungen im Online-Handel haben, kontaktieren Sie am besten unsere Steuerexperten!

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