Personalverrechnungs-Check 2: Muss ich für den Geschäftsführer meiner GmbH Arbeiterkammerumlage abführen?

22. September 2014 | Lesedauer: 1 Min

Die häufigsten Fragen und Antworten im Zuge des Personalverrechnungs-Checks:

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Geschäftsführer einer GmbH sind nicht arbeiterkammerzugehörig und daher auch nicht verpflichtet, die Arbeiterkammerumlage in Höhe von 0,5% des Gehaltes abzuführen.

  • Bei 4 Geschäftsführern mit einem monatlichen Gehalt von EUR 4.530,00 beträgt die Arbeiterkammerumlage EUR 1.087,20 pro Jahr. Diesen Beitrag kann man für max. 5 Jahre bei der GKK zurückfordern.

Der TPA Personalverrechnungs-Check

Der von TPA entwickelte Personalverrechnungs-Check dient der kurzfristigen und raschen Analyse, ob in Ihrer Personalverrechnung sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

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