Steht einem Arbeitnehmer ein Firmen-KFZ (Dienstauto) auch für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte zur Verfügung (wofür die Besteuerung des Sachbezugs weiterhin anfällt), so steht diesem ab 1.5.2013 kein Pendlerpauschale mehr zu.
Pendlerpauschale 2013
Für den Zeitraum von Jänner bis April 2013 steht dem Arbeitnehmer jedoch sowohl das Pendlerpauschale als auch der anteilige Pendlereuro zu. Dieser kann entweder im Zuge der Lohnverrechnung direkt oder erst über die Arbeitnehmerveranlagung nach Ende des Kalenderjahres berücksichtigt werden.
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