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Brexit: Grenzüberschreitendes Arbeiten

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Brexit: Grenzüberschreitendes Arbeiten

Was ändert sich bei Brexit & Arbeit?

TPA Expertin Iris Burgstaller hat die wichtigsten Punkte für grenzüberschreitendes Arbeiten seit dem Brexit im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst, wenn Sie als UK Bürger in Österreich arbeiten, oder wenn Sie als österreichischer Staatsbürger in UK arbeiten wollen.

Was ist im Hinblick auf den Brexit bei grenzüberschreitender Tätigkeit zu beachten?

Das Vereinigte Königreich (UK) gehört nun nicht mehr der Europäischen Union an. Für neue Dienstverhältnisse ab 1. Jänner 2021 sind daher die Bestimmungen wie gegenüber Drittstaaten anzuwenden.

Wie ist der Prozess für neue Dienstverhältnisse ab 1.1.2021 von UK Bürgern in Österreich?

Grundsätzlich muss hierfür die Rot-Weiß-Rot – Karte beantragt werden. Diese berechtigt Drittstaatsangehörige/r zur befristeten Niederlassung und zum unbeschränkten Arbeitsmarktzugang (selbständige und unselbständige Erwerbstätigkeit, nicht auf einen bestimmten Arbeitgeber beschränkt). Bei erstmaliger Beantragung des Aufenthaltstitel ist dieser persönlich und vor Einreise beim zuständigen österreichischen Konsulat oder Botschaft zu stellen.

Falls schon ein Aufenthaltstitel vorliegt, kann der Antrag auch direkt bei der österreichischen Aufenthaltsbehörde gestellt werden (Landeshauptmann, Magistrat, etc). Für die Erteilung der Rot-Weiß-Rot-Karte müssen die grundsätzlichen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen. Im Fall eines Erstantrags gehören dazu auch Deutschkenntnisse.

Wie ist der Prozess für neue Dienstverhältnisse ab 1.1.2021 von österreichischen Staatsbürgern in UK?

Das Vereinigte Königreich hat mit Wirkung ab 1. Jänner 2021 ein punktebasiertes Einwanderungssystem (points-based immigration system) eingeführt. Im Rahmen dieses Systems stehen die Fähigkeiten und Talente im Vordergrund für die Erteilung eines Aufenthaltstitels (Vorrang vor der Herkunft). Der Antrag ist auf der Webseite www.gov.uk zu stellen, wobei ein Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen zu erbringen ist und die erforderliche Punkteanzahl für das beantragte Visum erreicht werden muss.

Beispielsweise sind dies die Kriterien für einen Titel als Fachkraft (skilled worker visa):

  • Anbot auf Abschluss eines Arbeitsvertrages von einem lizenzierten Sponsors mit der erforderlichen Qualifikation
  • Mindestgehalt (idR GBP 25.600)
  • Nachweis von Englischkenntnissen auf Niveau B1 des CEFR

Was ist bei bestehendem Aufenthalt vor 31. Dezember 2020?

Hier gibt es in beiden Ländern Übergangsbestimmungen, die Erleichterungen bringen für Personen, die sich bereits zum 31. Dezember 2020 in Österreich bzw UK aufgehalten haben.

  • Österreicher in UK: Es ist eine elektronische Registrierung im EU Settlement Scheme notwendig. Die Frist für die Erlangung eines Aufenthaltsrechts endet am 30. 6. 2021.
  • UK Bürger in Österreich: Es ist ein Antrag erforderlich, um einen Aufenthaltstitel nach Artikel 50 EUV zu erhalten. Dieser Aufenthaltstitel wird in der Folge für maximal 10 Jahre eingeräumt.

Wenn Sie Fragen zum Brexit & Arbeiten haben, kontaktieren Sie unsere Expertin Iris Burgstaller, oder unseren neuen Brexit Helpdesk!

 

Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Brexit & Arbeit:

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