Neues zur Zinsschranke gem § 12a KStG: Überblick über den Entwurf zur Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-VO
Im aktuellen Begutachtungsentwurf der Nicht-Klimaschädliche Infrastrukturprojekte-Verordnung wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein den allgemeinen Anforderungen des § 12a Abs 9 KStG entsprechendes Infrastrukturprojekt nicht klimaschädlich und damit für Zwecke der Zinsschranke bei Ermittlung des Zinsüberhangs bzw des steuerlichen EBITDA nicht zu berücksichtigen ist. Die Verordnung ist erstmals auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen anzuwenden. […]