Quick-Fix erleichtert ESRS-Pflichten: Übergangsjahre bringen spürbare Entlastung

Quick-Fix erleichtert ESRS-Pflichten: Übergangsjahre bringen spürbare Entlastung

Quick-Fix erleichtert ESRS-Pflichten: Übergangsjahre bringen spürbare Entlastung

Am 10. November 2025 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1416 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Diese ist besser bekannt als „Quick-Fix Amendment“ und liegt seit Juli 2025 als Entwurf zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 vor.
Sie bringt deutliche Erleichterungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich, vor allem für Unternehmen der sogenannten ersten Welle, die bereits in 2025 (für das Geschäftsjahr 2024) nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten müssen. Die Verordnung ist Teil der Vereinfachungen des Omnibus-Pakets.

TPA Newsletter abonnieren

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

Ein Auszug der wichtigsten Änderungen:

  • Die Unternehmen der ersten Welle müssen für die Geschäftsjahre 2025 und 2026 nicht mehr berichten als für 2024 (bisher waren Erleichterungen nur für 2024 gedacht) 
  •  „Erwartete finanzielle Effekte“ müssen nun erst ab 2027 veröffentlicht werden bzw. in den ersten drei Jahren nur qualitativ berichtet werden (ursprünglich war eine Ausnahme nur im ersten Berichtsjahr vorgesehen) 
  • Phase-In-Angaben bzw. Übergangsbestimmungen gelten für alle Unternehmen der ersten Welle und ermöglichen das Auslassen einiger Informationen (bisher nur für Unternehmen mit <750 Beschäftigten)


Die Verordnung trat mit 13. November 2025 in Kraft und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Ziel ist es, zusätzliche Berichtspflichten in den Jahren 2025 und 2026 zu vermeiden und Unternehmen Zeit für die systematische Umsetzung der ESRS zu geben. 

ESRS Exposure Drafts bringen weitere Erleichterungen für Unternehmen

Zusätzlich zum nun veröffentlichten Quick-Fix hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) die ESRS umfassend überarbeitet. Diese liegen im Entwurf als „ESRS Exposure Drafts“ vor. Es sollen damit weitere Erleichterungen, mehr Klarheit und eine bessere Abstimmung mit anderen Rechtsvorschriften erreicht werden. Wir halten Sie über die Konsultation und die finalen Anpassungen weiterhin auf dem Laufenden.

Mehr dazu lesen Sie hier: EFRAG veröffentlicht überarbeitete ESRS Exposure Drafts

Kontaktieren Sie

Ähnliche Beiträge

Ihr Abonnement

Als TPA Group bemühen wir uns, unseren Kund*innen umweltfreundliche Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher können Sie alle unsere Publikationen als digitales PDF herunterladen.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.