ESG – Neuerungen und VSME (Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht-börsennotierte KMUs)

ESG – Neuerungen und VSME (Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht-börsennotierte KMUs)

ESG – Neuerungen und VSME (Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht-börsennotierte KMUs)

Ende Februar wurden seitens EU unter dem Titel „Omnibus“ in Form von zwei Richtlinienentwürfen Neuerungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung angekündigt, sowie zeitgleich der so genannte „Clean Industrial Deal“ vorgestellt.

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„Omnibus I“ betrifft die Verschiebung der CSRD-Berichtspflicht um zwei Jahre und wurde am 16. April 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das bedeutet, dass Unternehmen der sogenannten zweiten Welle, also große Unternehmen nach UGB, erstmals für das Geschäftsjahr 2027 statt 2025 berichtspflichtig werden und Unternehmen der dritten Welle, somit börsennotierte KMUs, sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen erstmals für das Geschäftsjahr 2028 statt 2026.

„Omnibus II“ befindet sich weiterhin im Entwurfsstadium und beinhaltet unter anderem Änderungen zur CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), EU-Taxonomie Verordnung, den ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und der CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Hinsichtlich der CSRD-Berichtspflicht sollen die Größenkriterien, welche die Nachhaltigkeitsberichtspflicht auslösen, deutlich angehoben werden; das gilt insbesondere für die Anzahl der Beschäftigten. Eine Anhebung der Größenkriterien ist ebenso für die EU-Taxonomie Verordnung angedacht. Weiters ist eine Überarbeitung und Vereinfachung der ESRS geplant, sowie ein Entfall der sektorspezifischen ESRS-Standards. Zudem soll ein freiwilliger Berichtsstandard basierend auf dem derzeitigen VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ausgearbeitet werden.

Zeitgleich mit den Omnibus-Entwürfen wurde seitens EU der Clean Industrial Deal vorgestellt, welcher die Förderung der europäischen Industrie und Wirtschaft zum Ziel hat. Kernthemen des Clean Industrial Deal sind die Energiewende sowie deren Finanzierung, Kreislauffähigkeit und die verstärkte Förderung von „clean products“ bzw. nachhaltigen Produkten. Zur Steigerung der Nachfrage nach „clean products“ soll insbesondere die Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien sowohl in öffentlichen als auch privaten Vergabeverfahren dienen.

VSME

Der VSME (Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) ist ein freiwilliger europäischer Berichtsstandard für nicht börsennotierte KMUs und dient als Basis für die Ausarbeitung eines zukünftigen freiwilligen europäischen Standards in Form eines Rechtsaktes. Er lässt sich grob in drei Teile gliedern: Prinzipien der Berichterstattung, Basis Modul (Basic Module) und umfassendes Modul (Comprehensive Module). Das Basic Module kann optional um das Comprehensive Module ergänzt werden.

Wie die ESRS, ist auch der VSME in die Themen Umwelt, Soziales und Governance gegliedert. Neben zwei generellen Angaben gibt es fünf Angaben zum Thema Umwelt, drei zu sozialen Aspekten und eine Angabe zu Governance. Im Basic Module werden Themenstellungen, wie Treibhausgasemissionen und Energie, unterschiedliche Aspekte in Bezug auf Beschäftigte des Unternehmens, sowie Korruption und Bestechung behandelt.

Das Comprehensive Module dient als Ergänzung des Basic Modules und beinhaltet neben zwei generellen und zwei Umweltangaben, drei Angaben zu sozialen Aspekten und zwei Governance Angaben. Hier werden Themenstellungen wie Klimarisiken und Treibhausgasemissionen, Menschenrechte und Aspekte in Bezug auf das Geschäftsmodell abgedeckt.

Aufgrund der vorgeschlagenen Änderungen, demnach der diversen Omnibusentwürfe und dem Clean Industrial Deal, ist zu erwarten, dass die Bereiche Finanzierung sowie Vergabewesen als Treiber für ESG-Themen zunehmend relevanter werden.

Weiters ist zu erwarten, dass der europäische, auf dem VSME basierende, freiwillige Nachhaltigkeitsberichtsstandard hinsichtlich Transparenz und Vergleichbarkeit von ESG-Daten zentral sein wird. Für Unternehmen, die für Finanzierungen oder Vergabeverfahren gut vorbereitet sein wollen, ist eine ESG-Datenaufbereitung und strukturierte Offenlegung essenziell.

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