Zinsschranke §12a KStG – Optimierung & Empfehlungen aus der Praxis

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Mit dem Covid-19-Steuermaßnahmengesetz wurde die sogenannte „Zinsschranke“ in das österreichische Körperschaftsteuergesetz (KStG) aufgenommen. Ziel des neuen § 12a KStG ist die Beschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Körperschaften.

Der Gesetzgeber hat die Zinsschranke bewusst sehr großzügig in nationales Recht umgesetzt; dennoch ist jede Körperschaft angehalten die spezifischen Auswirkungen der neuen Regelung selbst zu evaluieren. Gerald Kerbl und Lukas Bernwieser diskutieren in ihrem Webcast nach einer kurzen Einführung mögliche Denkszenarien für Optimierungen zur Zinsschranke.

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