Krypto-Steuer: Airdrops & Bounties

Krypto-Steuer: Airdrops & Bounties

Krypto-Steuer: Airdrops & Bounties

Haben Sie Airdops und Bounties? Was Sie steuerlich als Krypto-Anleger dabei beachten müssen, erklären unsere Krypto-Experten hier in unserer Video-Reihe Krypto-Steuer!

Florian Wimmer, CEO von Blockpit und unser Steuerberater und Christoph Rommer. Die beiden Experten für Kryptowährungen erklären hier kurz und verständlich, wie Bounties und Airdrops steuerlich zu behandeln sind!

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Airdrop oder Bounty?

Airdrops sind ja grundsätzlich geschenkt. Aber sind sie dann auch wirklich steuerfrei für Sie?
Manchmal ist es auch so, dass Sie für Airdrops etwas machen müssen:

  • Sich wo anmelden,
  • auf X (früher Twitter) etwas teilen,
  • sich ein Video ansehen
  • oder sonst irgendwo eine Leistung erbringen.

 

Das ist steuerlich ein ganz schmaler Grat: Ab wann haben Sie hier wirklich Zeit reingesteckt und eine Leistung erbracht? Das ist eine wichtige Frage für alle Krypto-Anleger:innen: Ist es geschenkt ohne Gegenleistung – dann ist es ein Airdrop – oder ist es eine Entlohnung für Ihre Leistung – das nennt man auch Bounty im Krypto-Bereich.

Krypto-Steuern von Bounties & Airdrops in Österreich

Steuerlich muss man ganz klar zwischen Airdrops und Bounties unterscheiden:

Krypto-Steuer bei Airdrops

Bei Airdrops hat sich in der Literatur die Meinung verbreitet, die wir von TPA Steuerberatung auch vertreten, dass es sich um eine Schenkung handelt, weil man nichts dafür gemacht hat. Ein Airdop ist also eine Schenkung und die ist steuerfrei, ABER was man hier beachten muss ist die Schenkungsmitteilungspflicht. Wenn der Airdrop einen Wert von 15.000 Euro hat und es über einen fremden Dritten läuft, dann müsste man eine Schenkungsmeldung machen. Besonders bei größeren Krypto-Asset-Vermögen sollte die Meldepflicht bei wertmäßig größeren Airdrops nie außer acht gelassen werden.

Ab wann können Sie Airdrops wieder steuerfrei veräußern?

Unseres Erachtens ist es so, dass bei Airdrops meistens kein Anschaffungsvorgang im Hintergrund stattgefunden hat. Bspw. „Stella“ sind auch einfach  erschaffen worden, es gibt keinen Anschafftungszeitpunkt und keinen Anschaffungshergang. Das bedeutet, sobald man diese „Stella“ bekommen hat, sind diese steuerfrei und können auch bei einer zukünftigen Kurssteigerung steuerfrei veräußert werden.

Krypto-Steuer bei Bounties

Im Gegensatz dazu Bounties: Hier leistet man eine Gegenleistung, beispielsweise auf YouTube einen Link anklicken etc, und das ist dann steuerpflichtig zu behandeln: Bounties sind dann Einkünfte nach §29 Absatz 3 des EStG und sind mit dem progressiven Steuertarif  – abhängig wieviel sonstige Einkünfte ich in einem Jahr erziele – steuerpflichtig.

Bei Bounties gibt es auch einen Anschaffungshergang, weil ich eine Leistung erbracht habe. Für Bounties gilt die 1-Jahres-Frist, wenn sie im Privatvermögen gehalten werden.

Steuererklärung: Wie viel sind Bounties & Airdrops eigentlich wert?

Achtung! Bounties und Airdrops bekommt man sehr früh im Protokoll eines Projekts, wo oft noch gar kein Marktwert da ist. Steuerberater:innen nehmen die Kurse dann von Coinmarket Cap bzw. von Börsen, wo die Bounties dann gehandelt wurden. Oft wird bei Zufluss der Bounties oder Airdrops noch gar nicht gehandelt. Dann haben Sie einen Anschaffungsvorgang Null, was beim Airdrop egal ist, aber beim Bounty natürlich sehr spannend ist, weil Sie dann innerhalb eines Jahres voll versteuern müssen, was das Ganze wert ist.

Möglichst korrekte Werte zu erhalten ist hier meist schwierig: Typischerweise versucht man auf CoinMarket Cap herauszufinden, was dieses Krypto-Asset zum Zeitpunkt des Zuflusses wert war. Knifflig wird es, wenn es zu diesem Zeitpunkt noch keinen Kurs gab. In diesen Fällen nimmt man dann den frühest möglichen Kurs.

TPA Tipp

Bitte achten Sie bei Ihren „Krypto“-Finanzierungen unbedingt darauf, dass Sie steuerlich alles korrekt in der Steuererklärung angeben.

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