Wenn dem Unternehmen eine Insolvenz droht, zählen klare Prioritäten: Liquidität sichern, Transparenz für alle Parteien (insbesondere aber auch für das Unternehmens selbst) schaffen, Handlungsoptionen bewerten und konsequente Maßnahmen planen.
Firma insolvent – was bedeutet das, und was zählt jetzt?
b eine Insolvenz unmittelbar bevorsteht ist für außenstehende Berater anhand geeigneter Unterlagen meist sehr schnell erkennbar. Oftmals wollen bzw. können Unternehmer die Insolvenz als Drohszenario aber nicht richtig einordnen, womit wertvolle Zeit für eine Sanierung und ggf. Vorbereitung des Verfahrens verloren geht. Entscheidend ist, frühzeitig belastbare Informationen zu erarbeiten: wie sieht die Liquiditätsplanung der kommenden Wochen und Monate aus, welche Verbindlichkeiten sind unmittelbar fällig, welche kurzfristigen Verpflichtungen bestehen und welche realistischen Handlungsoptionen bleiben dem Unternehmen (noch) übrig. In allen Fällen zählen ein frühzeitiges Tätigwerden und Geschwindigkeit. Gerade erste Anzeichen einer bevorstehenden Insolvenz müssen als solche gedeutet bzw. erkannt werden.
Typische Anzeichen einer betrieblichen Insolvenz sind beispielsweise
- Liquiditätsengpässe, wiederkehrende Zahlungsstockungen, steigende Außenstände, steigende Verbindlichkeiten
- Wegfall von Hauptkund:innen, Margenbruch, stark schwankender Cashflow mit negativer Tendenz
- Kurzfristig fällige Verbindlichkeiten, die weder gestundet noch bedient werden können (zB infolge von Gerichtsurteilen, Förderkrediten, etc.)
Welche Möglichkeiten bestehen in Österreich ein Unternehmen außerhalb der rechtlichen Verfahren zu sanieren?
Außergerichtliche Restrukturierung
Wenn noch ein Handlungsspielraum (sprich insbesondere ausreichend Liquidität) vorhanden ist, kann eine außergerichtliche Lösung sinnvoll sein. In diesem Fall wird eine betriebliche Sanierung unter Einbeziehung der Stakeholder (idR Banken und ggf. großer Schlüssellieferanten) eingeleitet. Wesentlich ist: es handelt sich um kein gerichtliches Verfahren; die Gläubiger sind gänzlich zu befriedigen und es kommt zu keiner Restschuldbefreiung. Für die außergerichtliche Sanierung besteht ein Leitfaden für Banken, welcher das Verfahren (auf Empfehlungsbasis) vorgibt.
Außergerichtliche Restrukturierung innerhalb der Reorganisationsordnung
Liegt eine drohende Insolvenz aber noch keine Insolvenz vor, kann auch die Reorganisationsordnung (ReO 2021) nutzbar gemacht werden.
Insolvenzverfahren
Wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren unvermeidbar wird gilt folgendes: Stellen Sie den Status quo fest, planen Sie das Verfahren und die Liquidität und den genauen Zeitpunkt, wann und für welches Verfahren ein Insolvenzantrag gestellt werden soll. Gefährlich sind Gläubigeranträge bzw. nicht entsprechend vorbereitete Verfahren. Denken Sie daran: Sanieren muss man sich leisten können; insoweit ist eine gut gefüllte Kriegskassa das A und O einer gut vorbereiteten Sanierung. Für die Vorbereitung sind je nach Unternehmensgröße und Sachlage ein bis vier Wochen einzuplanen. Dieses Zeitfenster ist natürlich auch vor dem Hintergrund der 60-Tagesfrist (§ 69 IO) individuell zu beurteilen.
Unsere Leistungen in der Insolvenz und Restrukturierung
TPA unterstützt bei einer Insolvenz und Restrukturierung des Unternehmens entlang der zentralen Handlungsfelder. Je nach Situation unterstützen wir nur punktuell (zB Erstellung einer Fortbestehenspronose) oder begleiten das Unternehmen durchgängig durch diese Phase.
- Cash is King: kurzfristige Liquiditätsplanung (z. B. 12-Wochen-Sicht)
- Identifikation kurzfristiger Hebel (Working Capital, Zahlungsziele, Bestände, Forderungen) zur Stärkung des Liquiditätsbestandes
- Aufbau eines pragmatischen Cash- und KPI-Reportings für schnelle Entscheidungen
- Finanzierungsstruktur analysieren und Optionen bewerten (Fälligkeiten, Covenants, Laufzeiten)
- Szenarien-Planung
- Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges für die operative Restrukturierung
- Aufbereitung von Entscheidungsunterlagen
- Etablierung eines Reportings für Stakeholder
- Vorbereitung von Banken- und Stakeholder-Terminen (Zusammenstellung der Faktenbasis, Planung von Maßnahmen, Überprüfung von Maßnahmen hinsichtlich deren Wirksamkeit)
- Begleitung bei Restrukturierungsvereinbarungen mit Kreditgebern (Bankenrunden, Sanierungstreuhandschaft): Vorbereitung des Zahlenmaterials, Erarbeitung der möglichen Unternehmensstrategie, Abstimmung mit Rechtsberatung, aktive und laufende Information der Kreditgeber.
- Neuordnung von Geschäftsbereichen, Verantwortlichkeiten, Steuerung (Etablierung geeigneter Aufbau- und Ablauforganisationen)
- Vorbereitung von Carve-outs, Reorganisationen oder Standort-/Portfolioentscheidungen
- Erarbeitung einer Fortbestehensprognose gemeinsam mit der Geschäftsführung als taugliches Sanierungskonzept für künftige Maßnahmen. Laufende Ist-Soll-Vergleiche und Reporting an ausgewählte Stakeholder (zB Banken).
- Prüfung der Transaktionsfähigkeit in Krisensituationen (Zahlenlogik, Planung, Storyline, Reporting)
- Erarbeitung einer Carve-out-Readiness und konkreten Umsetzungsstruktur
- Unterstützung in der Transaktion mit Fokus auf wirtschaftliche Stabilisierung des Unternehmens
- Investorenansprache und Aufbereitung der grundlegenden Unterlagen (Teaser)
- Szenarien zur Liefer- und Leistungsfähigkeit, Auswirkungen auf Ihre Wertschöpfung
- Forderungs- und Risikopositionen strukturieren (z. B. Priorisierung, Kommunikationsfahrplan)
- Abstimmung mit Rechtsberatung bei Themen wie Sicherheiten/Anfechtungsrisiken
In der Krise handlungsfähig bleiben
Insolvenzberatung für Unternehmen (Geschäftsführung/CFO)
Wenn bei Ihrem Unternehmen die Insolvenz droht, brauchen Sie schnell Klarheit und einen Plan, der wirkt – ohne unnötige Komplexität und Verzögerung. Wir unterstützen Sie bei der Sofortstabilisierung (Cash-Transparenz, kurzfristige Liquiditätsplanung), bei finanzieller und operativer Restrukturierung sowie bei der Sanierungsplanung. Damit Maßnahmen nicht nur beschlossen, sondern umgesetzt werden, steuern wir den Prozess mit Maßnahmen-Tracking, KPI-Reporting und klaren Verantwortlichkeiten.
Insolvenzberatung für Unternehmen Banken & Finanzdienstleister
Banken und Finanzdienstleister unterstützen wir in Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen mit belastbarer Zahlenbasis, klaren Szenarien und einer nachvollziehbaren Maßnahmenlogik. Sie erhalten entscheidungsrelevante Unterlagen und ein Reporting-Setup, das Kreditgeber- und Stakeholder-Entscheidungen im Bestandsgeschäft ebenso wie im Deal-Kontext optimal unterstützt. Auf Wunsch begleiten wir die Umsetzung über Maßnahmen-Tracking und regelmäßige Updates, damit Fortschritt und Wirkung laufend überwacht werden können.
Insolvenzberatung für Geschäftspartner
Als Lieferant:in oder Kund:in eines Unternehmens in Schwierigkeiten unterstützen wir Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und fundiert zu steuern. Gemeinsam bewerten wir Forderungs- und Lieferkettenrisiken, erstellen belastbare Szenarien zur Liefer- und Leistungsfähigkeit und leiten priorisierte Handlungsoptionen ab. So entsteht ein klarer Kommunikations- und Absicherungsfahrplan, der Entscheidungen erleichtert und Überraschungen reduziert.
Warum TPA als Insolvenz & Restrukturierungsberater wählen
- Österreichweit präsent: direkte Abstimmung vor Ort an einem der 15 Standorte in Österreich oder an einem der 34 Standorte in CEE
- Umsetzungsfokus: nicht nur Konzept, sondern Steuerung und Fortschrittskontrolle
- Interdisziplinär anschlussfähig: Restrukturierung berührt oft Finanzen, Steuern, Organisation – Schnittstellen werden mitgedacht
- Pragmatisch in der Krise: priorisieren, vereinfachen, Wirkung messbar machen
Kontaktieren Sie
FAQ zu Restrukturierung & Restrukturierung Consulting
Was soll ich tun, wenn die Insolvenz droht?
Sofort möglichst viel an Liquidität herstellen, Risiken priorisieren, Kommunikationslinie definieren und ein Maßnahmenprogramm starten. Je früher Zahlen belastbar sind, desto größer der Handlungsspielraum in dieser herausfordernden Zeit.
Welche Unterlagen helfen für eine Ersteinschätzung bei drohender Insolvenz?
Typisch: Aktuelle Saldenliste, Bankenspiegel, Offene-Posten-Listen, Liquiditätsstatus, Finanzierungsübersicht, Forecast/Planung (falls vorhanden), Überblick wesentlicher Verträge/Verpflichtungen. Anhand eines einstündigen Gesprächs können wir in aller Regel die Situation des Unternehmens gut definieren und erste Handlungsempfehlungen ableiten.
Unterstützt TPA auch bei Distressed M&A?
Wir unterstützen mit Fokus auf Transaktionsfähigkeit, Zahlenlogik, Planung und Umsetzungsstruktur im Turnaround-Kontext.
Übernimmt TPA Rechtsvertretung im Insolvenzverfahren?
TPA unterstützt wirtschaftlich/finanziell/steuerlich. Rechtliche Vertretung erfolgt – wenn erforderlich – in Kooperation mit ausgewählten und auf das Insolvenzrecht spezialisieren Rechtsanwält:innen. Sofern die Empfehlung von uns kommt, definieren wir nach der Ersteinschätzung die notwendigen Maßnahmen und suchen aus unserem Netzwerk an erfahrenden Insolvenz-Anwälten die passende Person. Jede Insolvenz ist anders und nicht jeder Vertreter passt zu jedem Schuldner. Die Zusammenstellung des Teams ist bei der Planung eines Verfahrens von entscheidender Bedeutung.
Unser Know-how rund um Restrukturierung & Umstrukturierung
1. September 2025
Arbeitsrechtliche Aspekte bei Unternehmenssanierungen
Bei Unternehmenssanierungen spielen auch arbeitsrechtliche Fragen eine zentrale Rolle. Der vorliegende Artikel gibt einen kurzen Überblick über die wichtigst...
20. Juni 2025
Bilanzierung in Krisenzeiten (UGB)
Das rechtzeitige Erkennen einer Krisensituation und die Beurteilung der Annahme der Unternehmensfortführung im Zuge der Aufstellung des Jahresabschlusses sin...
27. März 2025
Krisenbewältigung für KMUs: Praxisnahe Strategien für Unternehmen in der Krise
Angesichts der angespannten aktuellen Wirtschaftslage wie auch der aufgrund der Spätfolgen der Covid-19 Krise und den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine ...
7. März 2025
Finanzstrafdelikte in der Krise vermeiden: Haftungsrisiken für Geschäftsführer
In der Unternehmenskrise ist die Liquidität üblicherweise knapp. Es liegt daher nahe, unnötige Ausgaben tunlichst vermeiden zu wollen. Der Zweck heiligt aber...
7. Februar 2025
WiEReG: Relevante Änderungen der Meldepflichten seit 01.07.2024 und 01.01.2025
Mit 01.07.2024 sind im Bereich der Meldepflichten nach dem WiEReG Änderungen in Kraft getreten, die auf sämtliche WiEReG-Meldungen anzuwenden sind, die ab 01...
24. Januar 2025
Achtung bei Insolvenz: Folgen für Geschäftsführer oft ungeahnt!
Befindet sich ein Unternehmen in der Krise, hat der Geschäftsführer alle Hände voll zu tun. Immerhin geht es um das Überleben des Unternehmens. Ab wann ist d...
16. April 2021
Highlights aus der neuen Restrukturierungsordnung
Mit 17. Juli 2021 ist die Restrukturierungsordnung (ReO), durch die die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU-RL 2019/1023 vom 20. Juni 2019)...
11. Mai 2020
Negatives Eigenkapital im Jahresabschluss
Was tun, wenn negatives Eigenkapital im Jahresabschluss Ihres Unternehmens vorliegt? Unsere Steuerexperten haben hier für Sie genau aufgelistet, was Sie bei ...