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21. Januar 2026
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IFRS-Update Q4-2025
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 31. Dezember 2025 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2025 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.
Inhaltsverzeichnis
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EFRAG-Endorsement-Status
Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards mittels EU-Verordnung in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG einsehen.
Erstmalig anzuwendende Standards
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:
| Erstmalig anzuwendende Standards 2025 | |||
| Verlautbarung IASB | Genehmigung EU | Inkrafttreten | |
| Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit | 15.08.2023 | 12.11.2024 | 01.01.2025 |
Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.
Zukünftig anzuwendende Standards
Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 31. Dezember 2025):
Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2026) | |||
Verlautbarung | Geneh- | Inkraft- | |
IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 09.05.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben | 21.08.2025 | ausstehend | 01.01.2027 |
IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss | 09.04.2024 | ausstehend | 01.01.2027 |
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung | 13.11.2025 | ausstehend | 01.01.2027 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 | 18.07.2024 | 09.07.2025 | 01.01.2026 |
Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 18.12.2024 | 30.06.2025 | 01.01.2026 |
Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 | 30.05.2024 | 27.05.2025 | 01.01.2026 |
Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.
IASB-Arbeitsprogramm
Das IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Das IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat das IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.
Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 31. Dezember 2025 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation einsehen.
Standardsetzungsprojekte
Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):
Standardsetzungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Equity-Methode | Entscheidung der Projektrichtung | März 2026 | IAS 28 |
Preisregulierte Tätigkeiten | IFRS Rechnungslegungs-Standards | H1 2026 | IFRS 14 |
Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment | Entscheidung der Projektrichtung | H2 2026 | IFRS 3 |
Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten | Entwurf | H2 2026 | IFRS 9 |
Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter | Finale Änderungen | H2 2026 | Conceptual Framework |
Risikominderung in der Bilanzierung | Rückmeldung zum Entwurf | H2 2026 | IFRS 9 |
Risikominderung in der Bilanzierung
Das bisherige Projekt des IASB zum dynamischen Risikomanagement hat im Dezember 2025 eine neue Phase erreicht und wird fortan unter dem Projekttitel „Risikominderung in der Bilanzierung“ fortgeführt. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs zu Risikominderung in der Bilanzierung am 3. Dezember 2025 haben interessierte Stakeholder und sonstige Institutionen die Möglichkeit die vorgeschlagenen Änderungen über das Portal des IASB zu kommentieren. Die Kommentarphase läuft noch bis einschließlich 31. Juli 2026. Zu den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs zählen ein neues Modell zur Risikominderung in der Bilanzierung bei der Wiederbewertung von Preisen auf Nettobasis und zusätzliche Angaben zur Strategie und den Auswirkungen des gewählten Risikomanagements auf das Unternehmen. Im Entwurf wird ebenfalls über die Rücknahme von IAS 39 diskutiert.
Wartungsprojekte
Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.
Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):
Wartungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen | Entscheidung der Projektrichtung | März 2026 | Conceptual Framework, |
Anpassungen an der Fair Value Option | Entwurf | Februar 2026 | IAS 28 |
Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Offenlegung
Das IASB hat am 21. August 2025 sein Update für IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. Der ursprüngliche Standard wurde auf Basis der IFRS-Standards bis Februar 2021 erstellt. Mit dem veröffentlichten Update enthält IFRS 19 nun sämtliche Änderungen, die an den übrigen Standards im Zeitraum bis einschließlich Mai 2024 durchgeführt wurden. Eine detaillierte Übersicht der Änderungen, lesen Sie in unserem aktuellen Artikel zu IFRS-19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht.
Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen Berichterstattung
Die finale Sammlung von exemplarischen Beispielen, die nun am 28. November 2025 veröffentlicht wurde, soll Unternehmen als Leitlinie dienen, wenn Sie den Einfluss von Unsicherheiten auf Ihre Berichterstattung in den Angaben darlegen. Die finale Version der Beispiele unterscheidet sich nur geringfügig von jener bereits im Juli 2025 vorab zur Verfügung gestellten fast finalen Version.
Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung
Mit der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen am 13. November 2025 hat das IASB einige Klarstellungen getroffen, wie Unternehmen ihre Abschlüsse von einer nicht-hyperinflationären in eine hyperinflationäre Währung umrechnen sollen. Die Änderungen tragen durch gezielte Vereinheitlichungen zu einer erhöhten Informationsqualität in der Berichterstattung in hyperinflationären Währungen bei.
Anwendungsfragen
Das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRIC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRIC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.
Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):
Anwendungsfragen | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Klassifizierung einer Fremdwährungsdifferenz aus einer konzerninternen monetären Verbindlichkeit (oder einem Vermögenswert) | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 18, IFRS 10, |
Ermittlung und Bilanzierung von Transaktionskosten | Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 9 |
Wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung einer Batterie im Rahmen einer Abnahmevereinbarung | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 16 |
Eingebettete Vorauszahlungsoption | Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 9 |
Beurteilung der Hauptgeschäftstätigkeit für die Zwecke des Einzelabschlusses eines Mutterunternehmens | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 18 |
Klassifizierung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten zur Steuerung von Fremdwährungsrisiken | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 18 |
Ausgewogene Darstellung und Einhaltung der IFRS-Rechnungslegungsstandards | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 18 |
Darstellung von sonstigen Steuern und Abgaben, die keine Ertragsteuern im Sinne von IAS 12 Ertragsteuern sind | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 18 |
Umfang der Verpflichtung zur Angabe von Aufwendungen nach ihrer Art | Vorläufige Agenda-Entscheidung | März 2026 | IFRS 18 |
Aktualisierungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Tagesordnung für IFRS 18 | Vorläufige Agenda- Entscheidung | März 2026 |
Im IFRIC Update November 2025 wurden keine neuen Agenda-Entscheidungen veröffentlicht. Das IFRIC hat zu einigen Einzelfragen betreffend die Anwendung von IFRS 18 vorläufige Agenda-Entscheidungen veröffentlicht, die noch bis einschließlich 6. Februar 2026 kommentiert werden können.
Forschungsprojekte
Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt das IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt das IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), um festzustellen, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.
Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):
Forschungsprojekte | Nächster Meilenstein | Erwartetes Datum | Relevante Standards |
Kapitalflussrechnung und verwandte Themen | Entscheidung der Projektrichtung | Jänner 2026 | IAS 7 |
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse | Informations-anfrage | Jänner 2026 | IFRS 16 |
Immaterielle Vermögenswerte | Entscheidung der Projektrichtung | H2 2026 | IAS 38 |
Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 9 – Hedge Accounting | Informations-anfrage | H2 2026 | IFRS 9, |
Taxonomie-Projekte
Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.
Am Ende des 4. Quartals 2025 waren alle Taxonomie-Projekte abgeschlossen.
AFRAC-Arbeitsprogramm
Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs– oder Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC.
Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende neue oder überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:
| Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen 2025 | ||||
| Art | Dokument | Projekt | Beschluss | Erstanwendung |
| Überarbeitung | AFRAC 23 | Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (UGB) | 19.03.2025 | 01.01.2025 |
| Erstfassung | AFRAC 40 | Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB) | 09.11.2024 | 01.01.2025 |
| Erstfassung | AFRAC 41 | Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB) inklusive Änderungen, beschlossen am 11.06.2025 | 13.03.2024 | 01.01.2025 |
| Überarbeitung | AFRAC 33 | Kapitalkonsolidierung (UGB) | 13.03.2024 | 01.01.2025 |
| Neufassung | AFRAC 15 | Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB) | 06.12.2023 | 01.01.2025 |
| Überarbeitung | AFRAC 38 | Währungsumrechnung (UGB) | 13.03.2024 | 01.01.2025 |
| Überarbeitung | AFRAC 7 | Außerbilanzielle Geschäfte (UGB) | 06.12.2023 | 01.01.2025 |
AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest. Näheres dazu finden Sie in unserem Artikel zu AFRAC 40.
AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB. Im Rahmen der Veröffentlichung von AFRAC 41, wurden ebenfalls redaktionelle Änderungen an AFRAC 33 durchgeführt.
AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte (Neufassung) behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet. Zusätzlich wurden in AFRAC 38 die Referenzen auf AFRAC 15 angepasst.
Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:
| Erstmalig anzuwendende Stellungnahme 2026 | ||||
| Art | Dokument | Projekt | Beschluss | Erstanwendung |
| Überarbeitung | AFRAC 11 | Umweltschutzrückstellungen (UGB) | 11.06.2025 | 01.01.2026 |
Die überarbeitete im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Stellungnahme AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen erweitert die bisherige Fassung um ESG-Aspekte, rechtliche Entwicklungen und die Verbindung zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Sie modernisiert die Inhalte redaktionell und strukturell, bleibt aber in ihrer Grundsystematik zur Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen nach UGB konsistent. Näheres finden Sie in unserem Artikel im TPA-Journal 02/2025.
Arbeitsprogramm
Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025
| Arbeitsprogramm | ||||
| Art | Dokument | Projekt | Nächster Meilenstein | Datum |
| Überarbeitung | AFRAC 4 | Dividendenaktivierung im Rahmen des Improvement Projects (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q2 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 9 | Lageberichterstattung (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q2 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 6 | Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q1 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 16 | Wertaufhellung und Wertbegründung im Rahmen des Improvement Projects (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q2 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 24 | Beteiligungsbewertung (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q1 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 14 | Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB) | Entwurf Stellungnahme | Q2 2026 |
| Überarbeitung | AFRAC 15 | Derivate und Sicherungsbeziehungen | Entwurf Stellungnahme | Q2 2026 |