IFRS-Update Q4-2025

IFRS-Update Q4-2025

IFRS-Update Q4-2025

Nachstehend finden Sie einen Überblick über die Entwicklungen neuer und geänderter Standards, Interpretationen und Stellungnahmen innerhalb der internationalen und nationalen Rechnungslegung. Wir haben für Sie mit Stand 31. Dezember 2025 die Neuerungen von EFRAG, IASB und AFRAC aufbereitet, damit Sie im Bilde sind, welche Neuerungen für die Konzernabschlüsse zum 31. Dezember 2025 erstmalig anzuwenden sind und welche Neuerungen in naher Zukunft auf Sie zukommen.

Inhaltsverzeichnis

Unsere Expert:innen informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

EFRAG-Endorsement-Status

Die EFRAG (European Financial Reporting and Accounting Group) ist das Gremium der Europäischen Union, das für die Übernahme von IFRS-Rechnungslegungsstandards in europäisches Recht zuständig ist. Die EFRAG veröffentlicht regelmäßig den Endorsement-Status, aus dem abzulesen ist, welche vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbarten Standards mittels EU-Verordnung in europäisches Recht übernommen wurden. Den aktuellen Endorsement-Status können sie auf der Website der EFRAG einsehen.

Erstmalig anzuwendende Standards

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende geänderte Standards erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Standards 2025
 Verlautbarung
IASB
Genehmigung
EU
Inkrafttreten
Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Mangel an Umtauschbarkeit15.08.202312.11.202401.01.2025

Die Änderungen an IAS 21 bieten Orientierung bei der Einschätzung, wann eine Währung nicht in eine andere Währung umtauschbar ist, wie ein Wechselkurs in solchen Situationen festzusetzen ist und welche Informationen anzugeben sind, wenn eine Währung nicht austauschbar ist.

Zukünftig anzuwendende Standards

Unternehmen haben folgende neue und geänderte Standards in zukünftigen Perioden anzuwenden, vorausgesetzt deren Übernahme erfolgt durch die Europäische Union (Endorsement-Status vom 31. Dezember 2025):

Zukünftig anzuwendende Standards (ab 2026)

   
 

Verlautbarung
IASB

Geneh-
migung
EU

Inkraft-
treten

IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

09.05.2024

ausstehend

01.01.2027

Änderungen an IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben

21.08.2025

ausstehend

01.01.2027

IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss

09.04.2024

ausstehend

01.01.2027

Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen: Umrechnung in eine hyperinflationäre Darstellungswährung

13.11.2025

ausstehend

01.01.2027

Jährliche Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11

18.07.2024

09.07.2025

01.01.2026

Verträge, die sich auf naturabhängigen Strom beziehen – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

18.12.2024

30.06.2025

01.01.2026

Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten – Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7

30.05.2024

27.05.2025

01.01.2026

Die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards – Band 11 enthalten kleine Änderungen an Rechnungslegungsstandards, die sich aufgrund von Inkonsistenzen ergeben haben und die mittels des Einfügens von Verweisen oder Streichungen behoben wurden.

IASB-Arbeitsprogramm

Das IASB (International Accounting Standards Board) ist Herausgeber der IFRS (International Financial Reporting Standards). Das IASB verabschiedet regelmäßig neue oder geänderte Standards. Dazu hat das IASB ein umfangreiches Arbeitsprogramm (Work Plan) erstellt, das alle fünf Jahre mit Hilfe einer Umfrage unter den Stakeholdern festgelegt (Agenda Consultation) und laufend aufgrund von Anfragen ergänzt wird.

Das IASB-Arbeitsprogramm unterteilt sich in die Projekte Standardsetzung, Wartung, Anwendungsfragen, Forschung und Taxonomie. Wir haben für Sie eine Zusammenfassung aller Projekte mit Stand vom 31. Dezember 2025 erstellt. Das aktuelle IASB-Arbeitsprogramm können Sie auf der Website der IFRS-Foundation einsehen.

Standardsetzungsprojekte

Nach Abschluss eines Forschungsprojekts kann der IASB ein Standardsetzungsprojekt einleiten, was bedeutet, einen neuen Standard zu entwickeln, wie beispielsweise IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss. Es können aber auch umfassende oder begrenzte Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Standardsetzungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):

Standardsetzungsprojekte 

Nächster Meilenstein 

Erwartetes Datum 

Relevante Standards 

Equity-Methode 

Entscheidung der Projektrichtung 

März 2026 

IAS 28 

Preisregulierte Tätigkeiten

IFRS Rechnungslegungs-Standards

H1 2026

IFRS 14

Unternehmenszusammenschlüsse – Angaben, Goodwill und Impairment

Entscheidung der Projektrichtung

H2 2026

IFRS 3
IAS 36

Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten

Entwurf

H2 2026 

IFRS 9

Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter

Finale Änderungen 

H2 2026 

Conceptual Framework 
IAS 32 
IFRS 9 

Risikominderung in der Bilanzierung

Rückmeldung zum Entwurf

H2 2026 

IFRS 9 

Risikominderung in der Bilanzierung

Das bisherige Projekt des IASB zum dynamischen Risikomanagement hat im Dezember 2025 eine neue Phase erreicht und wird fortan unter dem Projekttitel „Risikominderung in der Bilanzierung“ fortgeführt. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs zu Risikominderung in der Bilanzierung am 3. Dezember 2025 haben interessierte Stakeholder und sonstige Institutionen die Möglichkeit die vorgeschlagenen Änderungen über das Portal des IASB zu kommentieren. Die Kommentarphase läuft noch bis einschließlich 31. Juli 2026. Zu den vorgeschlagenen Änderungen des Entwurfs zählen ein neues Modell zur Risikominderung in der Bilanzierung bei der Wiederbewertung von Preisen auf Nettobasis und zusätzliche Angaben zur Strategie und den Auswirkungen des gewählten Risikomanagements auf das Unternehmen. Im Entwurf wird ebenfalls über die Rücknahme von IAS 39 diskutiert.

Wartungsprojekte

Wartungsprojekte beziehen sich auf eng umrissene Anwendungsfragen zu den IFRS-Rechnungslegungsstandards. Als Ergebnis entwickelt der IASB meist eine Klarstellung zu bestimmten Fragestellungen. Als typisches Beispiel für ein Wartungsprojekt können die jährlichen Verbesserungen an den IFRS-Rechnungslegungsstandards genannt werden, in denen eine Reihe von kleinen Änderungen an bestehenden Standards vorgenommen werden.

Die Wartungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):

Wartungsprojekte 

Nächster Meilenstein 

Erwartetes Datum 

Relevante Standards 

Rückstellungen – Gezielte Verbesserungen

Entscheidung der Projektrichtung

März 2026

Conceptual Framework,
IAS 37,
IFRIC 21,
IFRIC 6

Anpassungen an der Fair Value Option

Entwurf

Februar 2026

IAS 28

Aktualisierung des Standards für Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Offenlegung

Das IASB hat am 21. August 2025 sein Update für IFRS 19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht. Der ursprüngliche Standard wurde auf Basis der IFRS-Standards bis Februar 2021 erstellt. Mit dem veröffentlichten Update enthält IFRS 19 nun sämtliche Änderungen, die an den übrigen Standards im Zeitraum bis einschließlich Mai 2024 durchgeführt wurden. Eine detaillierte Übersicht der Änderungen, lesen Sie in unserem aktuellen Artikel zu IFRS-19 Tochterunternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht.

Klimabezogene und andere Risiken in der finanziellen Berichterstattung

Die finale Sammlung von exemplarischen Beispielen, die nun am 28. November 2025 veröffentlicht wurde, soll Unternehmen als Leitlinie dienen, wenn Sie den Einfluss von Unsicherheiten auf Ihre Berichterstattung in den Angaben darlegen. Die finale Version der Beispiele unterscheidet sich nur geringfügig von jener bereits im Juli 2025 vorab zur Verfügung gestellten fast finalen Version.

Umrechnung in eine hochinflationäre Darstellungswährung

Mit der Veröffentlichung der Änderungen an IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen am 13. November 2025 hat das IASB einige Klarstellungen getroffen, wie Unternehmen ihre Abschlüsse von einer nicht-hyperinflationären in eine hyperinflationäre Währung umrechnen sollen. Die Änderungen tragen durch gezielte Vereinheitlichungen zu einer erhöhten Informationsqualität in der Berichterstattung in hyperinflationären Währungen bei.

Anwendungsfragen

Das IFRIC (IFRS Interpretations Committee) befasst sich mit Fragen von Stakeholdern betreffend die Anwendung der IFRS. Wenn Standardsetzung nötig ist, empfiehlt das IFRIC ein Wartungsprojekt zum Arbeitsprogramm hinzuzufügen. Andernfalls veröffentlicht das IFRIC eine Agenda-Entscheidung (Agenda Decision) in der es erklärt, warum es keine Standardsetzung empfiehlt. Oftmals beinhaltet eine Agenda-Entscheidung erläuternde Bemerkungen, die erklären, wie die anwendbaren Grundsätze und Anforderungen der IFRS auf einen bestimmten Anwendungsfall anzuwenden sind.

Die Anwendungsfragen stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):

Anwendungsfragen

Nächster Meilenstein

Erwartetes Datum

Relevante Standards

Klassifizierung einer Fremdwährungsdifferenz aus einer konzerninternen monetären Verbindlichkeit (oder einem Vermögenswert)

Vorläufige Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 18, IFRS 10,
IAS 21

Ermittlung und Bilanzierung von Transaktionskosten

Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 9

Wirtschaftliche Vorteile aus der Nutzung einer Batterie im Rahmen einer Abnahmevereinbarung

Vorläufige Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 16

Eingebettete Vorauszahlungsoption

Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 9

Beurteilung der Hauptgeschäftstätigkeit für die Zwecke des Einzelabschlusses eines Mutterunternehmens

Vorläufige Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 18 

Klassifizierung von Gewinnen und Verlusten aus Derivaten zur Steuerung von Fremdwährungsrisiken

Vorläufige Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 18

Ausgewogene Darstellung und Einhaltung der IFRS-Rechnungslegungsstandards

Vorläufige Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 18

Darstellung von sonstigen Steuern und Abgaben, die keine Ertragsteuern im Sinne von IAS 12 Ertragsteuern sind

Vorläufige Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 18

Umfang der Verpflichtung zur Angabe von Aufwendungen nach ihrer Art

Vorläufige Agenda-Entscheidung

März 2026

IFRS 18

Aktualisierungen der Beschlüsse des Ausschusses zur Tagesordnung für IFRS 18

Vorläufige Agenda- Entscheidung

März 2026

 

Im IFRIC Update November 2025 wurden keine neuen Agenda-Entscheidungen veröffentlicht. Das IFRIC hat zu einigen Einzelfragen betreffend die Anwendung von IFRS 18 vorläufige Agenda-Entscheidungen veröffentlicht, die noch bis einschließlich 6. Februar 2026 kommentiert werden können.

Forschungsprojekte

Bevor ein neuer oder geänderter Standard entwickelt wird, führt das IASB ein Forschungsprojekt durch, um Belege für Fragestellungen zu finden und um zu bestimmen, ob eine treffende Lösung gefunden werden kann. Um Themen festzulegen, werden die Stakeholder alle fünf Jahre befragt. Außerdem führt das IASB nach der Einführung neuer Standards eine Überprüfung durch (Post‑Implementation Review – PIR), um festzustellen, ob ein Standard seine Ziele erreicht hat.

Die Forschungsprojekte stellen sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025):

Forschungsprojekte

Nächster Meilenstein

Erwartetes Datum

Relevante Standards

Kapitalflussrechnung und verwandte Themen

Entscheidung der Projektrichtung

Jänner 2026

IAS 7

Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 16 Leasingverhältnisse

Informations-anfrage

Jänner 2026

IFRS 16

Immaterielle Vermögenswerte

Entscheidung der Projektrichtung

H2 2026

IAS 38

Überprüfung nach der Einführung (PIR) von IFRS 9 – Hedge Accounting

Informations-anfrage

H2 2026

IFRS 9,
IFRS 7

Taxonomie-Projekte

Die IFRS-Taxonomie ist ein elektronisches Katalogisierungssystem für Inhalte von IFRS-Finanzberichten. Die IFRS-Taxonomie steht den IFRS-Anwender:innen zur Verfügung, um ihre Finanzberichte in elektronischer Form darzustellen. Die Finanzberichte können auf diese Weise schnell gelesen, analysiert oder mit anderen Berichten verglichen werden. Naturgemäß folgt die Taxonomie dem Standardsetzungsprozess. Die Taxonomie-Projekte spiegeln somit den Fortschritt der IFRS-Rechnungslegungsstandards wider.

Am Ende des 4. Quartals 2025 waren alle Taxonomie-Projekte abgeschlossen.

AFRAC-Arbeitsprogramm

Das AFRAC (Austrian Financial Reporting Advisory Committee) dient der Forschung und Weiterentwicklung der Rechnungslegung in Österreich. Das AFRAC verabschiedet regelmäßig Stellungnahmen zur Rechnungslegung, vor allem nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB), aber auch nach IFRS oder anderen Gesetzen. Nachfolgend stellen wir die Arbeit des AFRAC hinsichtlich deren Stellungnahmen zum UGB dar. Die weiteren Tätigkeiten des AFRAC, wie beispielsweise die Kommentierung von IFRS-Rechnungslegungs– oder Nachhaltigkeitsstandards, werden hier nicht kommentiert. Eine vollständige Übersicht über die Tätigkeiten des AFRAC finden Sie auf der Website des AFRAC. 

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2025 beginnen, haben Unternehmen folgende neue oder überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:  

Erstmalig anzuwendende Stellungnahmen 2025
ArtDokumentProjektBeschlussErstanwendung
ÜberarbeitungAFRAC 23Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (UGB)19.03.202501.01.2025
ErstfassungAFRAC 40Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB)09.11.202401.01.2025
ErstfassungAFRAC 41Die Folgebewertung von derivativen Firmenwerten (UGB) inklusive Änderungen, beschlossen am 11.06.202513.03.202401.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 33Kapitalkonsolidierung (UGB)13.03.202401.01.2025
NeufassungAFRAC 15Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)06.12.202301.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 38Währungsumrechnung (UGB)13.03.202401.01.2025
ÜberarbeitungAFRAC 7Außerbilanzielle Geschäfte (UGB)06.12.202301.01.2025

AFRAC 40 Bilanzierung hybrider Finanzinstrumente beim Emittenten (UGB) legt Kriterien für die Beurteilung, ob hybride Finanzinstrumente (zum Beispiel Genussrechte, stilles Gesellschafterkapital, partiarische Darlehen oder ewige Anleihen) beim Emittenten als Eigenkapital oder Fremdkapital zu qualifizieren sind, sowie den Wertmaßstab für den Erstansatz im Anwendungsbereich des UGB, fest. Näheres dazu finden Sie in unserem Artikel zu AFRAC 40.

AFRAC 41 Folgebewertung von derivativen Firmenwerten behandelt Einzelfragen für die Ermittlung der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts in Jahres- und Konzernabschlüssen nach UGB. Im Rahmen der Veröffentlichung von AFRAC 41, wurden ebenfalls redaktionelle Änderungen an AFRAC 33 durchgeführt.

AFRAC 15 Derivate und Sicherungsgeschäfte (Neufassung) behandelt unter anderem die Themen Effektivität, Rebalancing und Teilauflösung. Die Kapitelstruktur wurde grundlegend überarbeitet. Zusätzlich wurden in AFRAC 38 die Referenzen auf AFRAC 15 angepasst.

Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2026 beginnen, haben Unternehmen folgende überarbeitete Stellungnahmen erstmalig anzuwenden:

Erstmalig anzuwendende Stellungnahme 2026
ArtDokumentProjektBeschlussErstanwendung
ÜberarbeitungAFRAC 11Umweltschutzrückstellungen (UGB)11.06.202501.01.2026

Die überarbeitete im Juni 2025 veröffentlichte überarbeitete Stellungnahme AFRAC 11 Umweltschutzrückstellungen erweitert die bisherige Fassung um ESG-Aspekte, rechtliche Entwicklungen und die Verbindung zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Sie modernisiert die Inhalte redaktionell und strukturell, bleibt aber in ihrer Grundsystematik zur Bilanzierung von Umweltschutzrückstellungen nach UGB konsistent. Näheres finden Sie in unserem Artikel im TPA-Journal 02/2025.

Arbeitsprogramm

Das AFRAC-Arbeitsprogramm stellt sich wie folgt dar (Stand: 31. Dezember 2025

Arbeitsprogramm
ArtDokumentProjektNächster MeilensteinDatum
ÜberarbeitungAFRAC 4Dividendenaktivierung im Rahmen des Improvement Projects (UGB)Entwurf StellungnahmeQ2 2026
ÜberarbeitungAFRAC 9Lageberichterstattung (UGB)Entwurf StellungnahmeQ2 2026
ÜberarbeitungAFRAC 6 Zuschüsse im öffentlichen Sektor (UGB)Entwurf StellungnahmeQ1 2026
ÜberarbeitungAFRAC 16Wertaufhellung und Wertbegründung im Rahmen des Improvement Projects (UGB)Entwurf StellungnahmeQ2 2026
ÜberarbeitungAFRAC 24Beteiligungsbewertung (UGB)Entwurf StellungnahmeQ1 2026
ÜberarbeitungAFRAC 14Bilanzierung von nicht-derivativen Finanzinstrumenten (UGB)Entwurf StellungnahmeQ2 2026
ÜberarbeitungAFRAC 15Derivate und SicherungsbeziehungenEntwurf StellungnahmeQ2 2026

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