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16. Oktober 2025
Lesezeit: 3
min.
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IBAN-Namensabgleich ab sofort verpflichtend: Neue Regeln für Überweisungen in Österreich und der EU
Seit Oktober 2025 gelten neue EU-weite Regeln für den Zahlungsverkehr: Der IBAN-Namensabgleich („Verification of Payee“) ist nun verpflichtend. Bei jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob Name und IBAN des Zahlungsempfängers übereinstimmen.
Damit startet eine der größten Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr der letzten Jahre. Die Expert:innen von TPA Steuerberatung erklären, was sich für Unternehmen und Privatpersonen ändert – und worauf Sie jetzt achten müssen.
Was ist der IBAN-Namensabgleich?
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Der IBAN-Namensabgleich ist eine automatische Empfängerüberprüfung bei Banküberweisungen: Bevor eine Überweisung ausgeführt wird, gleicht das System den eingegebenen Namen mit der hinterlegten IBAN des Kontos ab.
Stimmen Name und IBAN nicht überein, erhalten Sie eine Warnmeldung – noch bevor das Geld das Konto verlässt. Die Grundlage dafür bildet die EU-Verordnung (EU) 2024/886, die vor allem den Betrug bei Online-Überweisungen und Fehleingaben verhindern soll.
Warum wurde der Empfängerabgleich eingeführt?
Bisher prüften Banken nur die IBAN, nicht aber den Empfängernamen. Das führte regelmäßig zu Fehlüberweisungen oder betrügerischen Zahlungen – etwa, wenn auf Rechnungen gefälschte Kontodaten standen.
Der neue IBAN-Namensabgleich soll genau das verhindern. Er schützt Kunden und Kundinnen, Unternehmen und Banken, indem er sofort anzeigt, wenn Name und IBAN nicht zusammenpassen.
Seit wann gilt der IBAN-Namensabgleich?
Der verpflichtende Abgleich gilt seit Oktober 2025 für alle Banken und Zahlungsdienstleister in der EU. Viele österreichische Banken haben das System bereits in den Monaten davor getestet oder freiwillig eingeführt – jetzt ist es verpflichtend für alle Überweisungen, sowohl Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) als auch normale SEPA-Überweisungen.
Wie funktioniert der Empfängerabgleich?
- Sie geben den Namen und die IBAN im Onlinebanking ein.
- Das System gleicht die Daten in Echtzeit mit der Bankdatenbank ab.
- Sie erhalten eine Rückmeldung:
- Name stimmt überein → Zahlung wird ausgeführt
- Name weicht leicht ab → Hinweis, Zahlung trotzdem möglich
- Keine Übereinstimmung → Warnung, Zahlung wird nur auf eigenes Risiko ausgeführt
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für Unternehmen bringt der IBAN-Namensabgleich vor allem mehr Sicherheit, aber auch mehr Verantwortung. Besonders betroffen sind Firmen mit hohem Zahlungsvolumen, wie etwa Immobiliengesellschaften, Steuerberatungs- und Treuhandunternehmen, Personalverrechnungsabteilungen sowie Lieferanten und Handelsunternehmen.
Vorteile der Empfängerüberprüfung
- Schutz vor betrügerischen Zahlungsaufforderungen
- Vermeidung fehlerhafter Überweisungen
- Verbesserte Datenqualität in Buchhaltungssystemen
Herausforderungen in Zusammenhang mit der IBAN-Prüfung
- Anpassung von ERP- und Buchhaltungssoftware
- Prüfung von Massenzahlungen und Datenschnittstellen
- Schulung der Mitarbeitenden zur richtigen Reaktion auf Warnhinweise
Unsere Leistungen für Sie
FAQ zum IBAN-Namensabgleich
Muss der Name mit der IBAN übereinstimmen?
Ja. Seit Oktober 2025 wird bei jeder Überweisung geprüft, ob Name und IBAN übereinstimmen. Bei Abweichungen erhalten Sie eine Warnung. Eine Überweisung ist auch dann möglich, wenn der angegebene Name nicht mit der IBAN übereinstimmt.
Was passiert, wenn IBAN und Empfänger nicht übereinstimmen?
Die Bank weist auf die Abweichung hin. Sie können die Zahlung meist dennoch freigeben – tragen dann aber das volle Risiko einer Fehlüberweisung.
Ist der Empfängername bei einer Überweisung wichtig?
Ja – seit Oktober 2025 ist er ein zentrales Sicherheitsmerkmal im Zahlungsverkehr. Nur wenn Name und IBAN übereinstimmen, gilt die Überweisung als verifiziert.
Was bedeutet „IBAN validieren“?
Das System prüft, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabers übereinstimmt. Viele sprechen dabei vom „IBAN Empfänger Abgleich“ oder vom „IBAN Name Check“.
Was hat sich ab Oktober 2025 geändert?
Seit Oktober 2025 ist der IBAN Namensabgleich für alle Banken in der EU verpflichtend. Jede Überweisung wird automatisch geprüft.