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13. Januar 2021
Lesezeit: 3
min.
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Erfindungen: Alles zu Steuern & Patenten!
Sie haben eine geniale Idee? Gratulation! Wie geht es jetzt mit Ihrer Erfindung weiter? Die oft unterschätzten Hürden liegen oft in den Details bei den Steuern oder bei Patentanmeldungen.
Unsere Start-Up Experten erklären Ihnen hier genau, auf was Sie als Erfinder:in achten müssen, damit alles klappt und Ihnen auch niemand Ihre Idee stehlen kann!
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Was ist überhaupt eine Erfindung?
Im Jahr 2020 wurden im Österreichischen Patentamt 2.800 Erfindungen angemeldet. Wenn Sie auch zu diesen innovativen Erfinder:innen gehören möchten, sollten Sie sich zuerst über die steuerlichen Konsequenzen informieren, damit Sie keine böse Überraschung erleben!
3 wichtige Fragen zu Erfindungen in Österreich
Am Anfang sollten sich Erfinder:innen mit diesen Fragen auseinandersetzen, um ihr Intellectual Property (kurz: IP für geistiges Eigentum) bestens zu schützen.
Führt das Entgelt für eine Erfindung/Diensterfindung zu einer Steuerpflicht?
Liegt eine private Zufallserfindung vor?
Gibt es steuerliche Optimierungsmöglichkeiten?
Achtung! Erfindungen können besteuert werden
Erfinder:innen werden in Österreich besteuert und zwar in der:
Einkommensteuer
Umsatzsteuer
Sozialversicherung
Das Einkommen, welches Sie als natürliche Person bzw. als Steuerpflichtige:r im Kalenderjahr beziehen, ist der Einkommensteuer zu unterziehen. Im Steuerrecht wird diesbezüglich zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften unterschieden. Diese Unterscheidung ist sehr wichtig, weil die Veräußerung Ihrer Erfindung im sogenannten „außerbetrieblichen Bereich“ im Allgemeinen nicht der Einkommensteuer unterliegt. Die wichtigste Frage ist also: Haben Sie die Erfindung in der Arbeit für ein Unternehmen gemacht oder nicht?
Was ist, wenn Sie Ihre Erfindung während Ihrer Arbeit gemacht haben?
Im sogenannten „betrieblichen Bereich“ hingegen ist die Veräußerung einer Erfindung in Österreich immer zu versteuern. Bei vielen angemeldeten Erfindungen wird es sich um sogenannte „Diensterfindungen“ handeln. Eine Diensterfindung liegt grob dann vor, wenn Sie diese im Geschäftsfeld Ihres Arbeitgebers gemacht haben und die Tätigkeit, die zu der Erfindung geführt hat, zu den „dienstlichen Obliegenheiten des Dienstnehmers“ gehört.
Jetzt kommt es darauf an: Nimmt Ihr Arbeitgeber sein Recht nicht in Anspruch oder liegt keine Diensterfindung vor, so steht Ihnen als Erfinder:in die Verwertung Ihres Patents frei. Sie können somit Ihre Erfindung selbst zum Patent anmelden und diese in der Folge auch persönlich verwerten. Die Verwertung kann:
entweder den Charakter einer reinen Vermögensverwertung (Hinweis: kommt in der Praxis eher selten vor) oder
einer nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit haben.
Außerdem gibt es auch noch Zufallserfindungen
Vielleicht haben Sie aber auch eine Zufallserfindung gemacht? Zufallserfindungen sind Blitzideen und entstehen aus einem spontan geborenen Gedanken. Glückwunsch, denn Zufallserfindungen sind sehr selten! Sie führen in der Regel nicht zu betrieblichen Einkünften, außer der Erfinder trifft noch umfangreiche und planmäßige Maßnahmen zur Auswertung der Erfindung.
TPA Tipp
Hinweis: Leider kommen Zufallserfindungen in der Praxis sehr selten vor!
Wenn Sie sich unsicher sind, wo Sie Ihre Erfindung einordnen können, dann melden Sie sich am besten bei unseren Experten! Sie helfen Ihnen gerne weiter.
Für Erfindungen gibt es viele steuerliche Begünstigungen
Die Einkünfte eines Erfinders aus der Verwertung von Patenten durch andere Personen sind in Österreich steuerlich begünstigt. Das Ausmaß der Begünstigung hängt aber wesentlich von der Art und Weise der Patentverwertung ab. Um eine optimale Ausnutzung Ihrer Erfindung zu gewährleisten, sollten Sie ein Patent nicht nur aus wirtschaftlichen, sondern auch aus steuerlichen Überlegungen andenken! Am besten fragen Sie unsere Experten gleich um Rat – sie kennen sich bestens aus und sind hervorragend vernetzt.
Wie können Sie ein Patent in Österreich anmelden?
Das Thema der Patente ist sehr komplex und dient in erster Linie dem Schutz Ihrer Idee bzw. Erfindung.
Alles rund um Patente für Erfinder:innen:
- Hier geht’s direkt zum Österreichischen Patentamt
- Informieren Sie sich auch beim AWS Innovationsschutz
TPA Tipp
Unsere Steuerexperten von TPA haben gemeinsam mit dem AWS alles rund um Erfindungen in Österreich in einem PDF zusammengefasst: Besteuerung von Erfindungen in Österreich. Dort finden Sie wirklich viele Details rund um Erfindungen & Patente in Österreich: