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Steuerliche Entlastungen für Bauern und Bäuerinnen

Steuerliche Entlastungen für Bauern und Bäuerinnen

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Steuerliche Entlastungen für Bauern und Bäuerinnen

In dem kürzlich vom BMF dem Parlament zugeleiteten Teuerungs–Entlastungspaket Teil II finden sich folgende wichtige Bestimmungen für steuerliche Entlastungen für Bauern und Bäuerinnen, die mit 1.1.2023 in Kraft treten sollen.

Steuerliche Entlastungen für Bauern und Bäuerinnen

  • Anhebung der Pauschalierungsgrenze
    Vor dem Hintergrund der aktuellen Rekordinflation wird eine Anhebung der Pauschalierungsgrenze für nichtbuchführungspflichtige Land– und Forstwirte von EUR 400.000 auf EUR 600.000 beschlossen. Diese Grenze ist sowohl relevant für Zwecke der einkommensteuerlichen Einkünfteermittlung als auch für die Pauschalierungsmöglichkeit in der Umsatzsteuer.
  • Anhebung der Einheitswert-Grenze für die land-/forstwirtschaftliche Teilpauschalierung in der Einkommensteuer
    Gleichzeitig wird die Einkünfteermittlung durch Teilpauschalierung bis zu einem Einheitswert von EUR 165.000 (bisher: EUR 130.000) möglich sein, sofern auch die oben angeführte Umsatzgrenze von EUR 600.000 nicht überschritten wird.
  • Erhöhung der Einnahmengrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten von EUR 40.000 auf EUR 45.000
    Zielsetzung dieser Neuregelungen ist laut BMF, den Verwaltungsaufwand am Hof durch administrative Erleichterungen im Steuer- und Abgabensystem zu reduzieren.

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