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Sachbezug 2020: KFZ, Wohnung & Parkpickerl

Sachbezug 2020: KFZ, Wohnung & Parkpickerl

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Sachbezug 2020: KFZ, Wohnung & Parkpickerl

Was gibt es Neues beim Sachbezug 2020?

Was bei einer KFZ-Neuzulassung, beim Parkpickerl im 19. Bezirk in Wien und beim Sachbezug & Wohnung in ganz Österreich zu beachten ist, haben unsere Steuer-Experten hier für Sie zusammengefasst.

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1. Sachbezug KFZ 2020

Für KFZ, die ab 1.4.2020 neu zugelassen werden, gilt ein höherer CO2-Emissionswert von 141g/km. Das liegt jedoch daran, dass bei diesen Fahrzeugen zur Ermittlung des CO2-Wertes bereits das sog. WLTP-Prüfverfahren angewendet wird, das regelmäßig zu höheren Werten führt.

Damit es hier nicht zu einer höheren Sachbezugsversteuerung kommt, hat der Finanzminister die CO2-Werte angepasst (BGBl. II 314/2019); dies werden übrigens wieder per 1.1. um jeweils 3 g/km reduziert, bis 2025 126 g/km erreicht sind.

Wurde das KFZ vor 1.4.2020 neu zugelassen, gelten noch die niedrigeren CO2-Werte der alten Verordnung. Sollte hier im Zulassungsschein auch schon der (höhere) WLTP-Wert angegeben sein, ist es zulässig, die nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelten Verbrauchswerte auf die (früheren) NEFZ-Werte zurückzurechnen (siehe BMF-Info vom 12.11.2019).

2. Sachbezug Parkpickerl 19. Bezirk in Wien

Seit 1.7.2019 ist der 19. Bezirk in Wien flächendeckend Kurzparkzone. Dort, wo keine Ausnahme besteht, muss für Arbeitnehmer, denen in den Kurzparkzonengebieten vom Arbeitgeber eine Abstellfläche zur Nutzung während der Arbeitszeit zur Verfügung gestellt wird, seit 1.7.2019 ein Sachbezug für den KFZ-Abstellplatz von € 14,53 pro Monat angesetzt werden.

3. Sachbezug Wohnung

Die in § 5 Abs. 1 des Richtwertgesetzes festgesetzten Richtwerte, die sich auch auf die Bewertung von Dienstwohnungen als Sachbezug auswirken, ändern sich wie folgt (für die Sachbezugsbewertung anwendbar ab 1.1.2020):

Sachbezugsbewertung für Dienstwohnungen in Österreich 2020

 

EUR pro m2

Burgenland5,30 / 5,09
Wien5,81 / 5,58
5,96 / 5,72
6,29 / 6,05
Kärnten6,80 / 6,53
Tirol7,09 / 6,81
Steiermark8,02 / 7,70
Salzburg8,03 / 7,71
Vorarlberg8,92 / 8,57

 

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