Was ist eine Kleinbetragsrechung?
Eine Kleinbetragsrechnung darf höchstens 400 Euro inklusive Umsatzsteuer ausmachen und muss nicht alle Rechnungsmerkmale enthalten.
So schreiben Sie Rechnungen richtig!
Beim Ausstellen von Rechnungen gibt es für Unternehmer wichtige Aspekte zu beachten. So ist eine der Bedingungen für den Vorsteuerabzug, dass die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt ist. Dabei müssen bestimmte Rechnungsmerkmale bei Kleinbetragsrechnungen und Rechnungen über 400 Euro erfüllt sein.
Achtung! Mangelhafte Rechnungen können zu unangenehmen Diskussionen bei Betriebsprüfungen und ähnlichen Überprüfungen führen.
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1. Welche Merkmale die Kleinbetragsrechnung bis 400 Euro inklusive Umsatzsteuer erfüllen muss:
Seit 1.3.2014 wurde die Grenze der Kleinbetragsrechnung in Österreich auf 400 Euro inklusive Umsatzsteuer angehoben.
1. Name, Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
2. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung
3. Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt
4. Entgelt für die Lieferung bzw. sonstige Leistung (brutto inkl. Umsatzsteuer)
5. Anzuwendender Steuersatz
6. Ausstellungsdatum
2. Rechnungen über 400 Euro müssen zusätzlich folgende Merkmale beinhalten:
7. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
8. Entgelt ohne USt
9. der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag;
10. im Falle einer Steuerbefreiung ein Hinweis, dass für diese Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt
11. UID des liefernden bzw. leistenden Unternehmers
NEU: TPA UID-Nummern Check
12. Fortlaufende Nummer, wobei vom Leistungsempfänger keine Überprüfung vorgenommen werden muss
Rechnungen über 10.000 Euro (inklusive USt) müssen zusätzlich folgende Angaben beinhalten
13. UID des Leistungsempfängers
Zusätzlich ist folgendes bei Rechnungen zu beachten
14. Bei Fremdwährungsrechnungen ist der Steuerbetrag in Euro anzuführen bzw. in Einzelfällen die Umrechnungsmethode anzugeben.
15. Gutschriften müssen als Gutschriften bezeichnet werden.
16. Bei Differenzbesteuerung ist auf deren Anwendung hinzuweisen, indem beispielsweise die Art der Gegenstände und die Anwendung einer Sonderregelung angegeben wird.
17. Richtige Rechnungsbezeichnung: Je nach Art der Rechnung muss Rechnung, Anzahlungsrechnung (Achtung! inklusive Leistungszeitraum), Schlussrechnung oder ähnliches verwendet werden.
3. Musterrechnung mit Rechnungsmerkmalen
Mit der TPA Musterrechnung können Sie schnell und einfach alle notwendigen Rechnungsmerkmale überprüfen:
TPA Tipp zu Rechnungen
Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist die Einhaltung der Form-Erfordernisse bei Rechnungen. Zusätzlich sind die Vorschriften der Registrierkassen-Verordnung zu beachten! Bezahlen Sie daher erst bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung.
UID-Nummern Abfrage
Die UID-Abfrage erfolgt verpflichtend über FinanzOnline (jedenfalls Stufe 2 Bestätigung!), es sei denn, dass dies dem Unternehmer mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar ist. In solchen Fällen können Bestätigungsanfragen an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt gerichtet werden. Die Abfrage kann auch über die EU-Datenbank: erfolgen. Auch die inhaltliche Richtigkeit der UID Abfrage – samt Ergebnissen – muss geprüft werden.
Achtung! Die Abfrage ist zu archivieren und Papierausdrucke sind aufzubewahren.
Alles, was Unternehmer über Rechnungen & Steuern wissen müssen!
Dieser Artikel stammt aus dem TPA Steuerfolder: Das 1×1 der Steuern, den Sie kostenlos online downloaden oder anfordern können. Darin enthalten sind unter anderem die Fachgebiete Steuerbegünstigungen und Förderungen, Registrierkassenpflicht, Kontenregister, Immobilienertragsteuer, das Pendlerpauschale sowie die aktuellen Sozialversicherungsbeiträge. Alles, was Sie über Steuern in Österreich wissen müssen!
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