Im Laufe eines Unternehmerlebens ändert sich manchmal der Unternehmensschwerpunkt und damit kann auch einhergehen, dass ein anderer Kollektivvertrag anzuwenden wäre. Dies tritt unabhängig davon ein, ob Sie die erforderliche Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit besitzen oder nicht.
Oder verfügen Sie über mehrere aktive Gewerbeberechtigungen und wären somit auch mehrere Kollektivverträge anwendbar?
Im Zusammenhang mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz kann es im Zuge einer GPLA (gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben) zu empfindlichen Strafen führen, wenn Sie Ihre Dienstnehmer nicht nach dem richtigen Kollektivvertrag einstufen bzw. entlohnen.
Der TPA Personalverrechnungs-Check
Der von TPA entwickelte Personalverrechnungs-Check dient der kurzfristigen und raschen Analyse, ob in Ihrer Personalverrechnung sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
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