Personalverrechnungs-Check 1: Verwende ich den richtigen Kollektivvertrag für mein Unternehmen?

9. September 2014 | Lesedauer: 1 Min

Verrechnung Personalverrechnung Lohnverrechnung Accounting Payroll

Im Laufe eines Unternehmerlebens ändert sich manchmal der Unternehmensschwerpunkt und damit kann auch einhergehen, dass ein anderer Kollektivvertrag anzuwenden wäre. Dies tritt unabhängig davon ein, ob Sie die erforderliche Gewerbeberechtigung für die Tätigkeit besitzen oder nicht.

Oder verfügen Sie über mehrere aktive Gewerbeberechtigungen und wären somit auch mehrere Kollektivverträge anwendbar?

Im Zusammenhang mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz kann es im Zuge einer GPLA (gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben) zu empfindlichen Strafen führen, wenn Sie Ihre Dienstnehmer nicht nach dem richtigen Kollektivvertrag einstufen bzw. entlohnen.

Der TPA Personalverrechnungs-Check

Der von TPA entwickelte Personalverrechnungs-Check dient der kurzfristigen und raschen Analyse, ob in Ihrer Personalverrechnung sämtliche lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

 News für Geschäftsführer und Unternehmer

NEU: Geschäftsführer & Jahresabschluss

Detaillierte Informationen und Tipps zum Geschäftsführer und Jahresabschluss lesen Sie auch in unserer Broschüre “Geschäftsführer und Jahresabschluss – Erfolgreiche Geschäftsführung leicht gemacht.”, die Sie hier kostenlos bestellen können:

 Bestellen

Kontaktieren Sie