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28. September 2026
Lesezeit: 4
min.
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Kinderbetreuungskosten absetzen – Fragen & Tipps
Sie wollen die Kinderbetreuungskosten absetzen? Unsere Experten beantworten hier die wichtigsten Fragen auf Basis des Rechtsstandes 2026!
Kinderbetreuungskosten absetzen - geht das 2026?
Achtung! Kinderbetreuungskosten können in Österreich seit 2019 grundsätzlich nicht mehr als außergewöhnliche Belastung in der Arbeitnehmerveranlagung abgesetzt werden. Für gewöhnliche Kosten eines Kindergartens, Horts oder einer Nachmittagsbetreuung gibt es daher in der Steuererklärung keine eigene Absetzposition mehr.
Steuerliche Entlastungen können sich jedoch insbesondere durch den Familienbonus Plus, einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss des Arbeitgebers oder in besonderen Ausnahmefällen ergeben.
Durch die Einführung des Familienbonus Plus (steuerlicher Absetzbetrag) seit 2019 hat der Gesetzgeber den früheren Kinderfreibetrag abgeschafft, ebenso wie die bis dahin mögliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastung. Die Beschreibung, was unter Kinderbetreuungskosten fällt, ist allerdings nach wie vor aktuell und z.B. dann von Bedeutung, wenn Arbeitgebende ihren Beschäftigten einen Kinderbetreuungszuschuss gewähren. Dieser ist bis zu EUR 2.000 pro Kind und Kalenderjahr steuerfrei, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Kind hat zu Beginn des Kalenderjahres das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet).
Wie können Arbeitgebende Kinderbetreuungskosten steuerfrei ersetzen?
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Ist nur die Kinderbetreuung in öffentlichen Einrichtungen steuerbegünstigt?
Nein. Die Betreuung kann in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgen. Kinderbetreuungseinrichtungen sind insbesondere: Kinderkrippen (Kleinkindkrippen, Krabbelstuben), Kindergärten (allgemeine Kindergärten, Integrations-, Sonder- und Übungskindergärten), Betriebskindergärten, Horte (allgemeine Horte, Integrations-, Sonder- und Übungshorte) und altersgemischte Kinderbetreuungseinrichtungen (zB Tagesheimstätten, Kindergruppen, Kinderhäuser), Abzugsfähig sind die unmittelbaren Kosten für die Kinderbetreuung. Nicht berücksichtigungsfähig sind das Schulgeld für Privatschulen, die Kosten für die Vermittlung von Betreuungspersonal und die Fahrtkosten zur Kinderbetreuung.
Welche Betreuungskosten während der schulfreien Zeit sind steuerlich begünstigt?
Auch für Kinderbetreuungskosten während der schulfreien Zeit (zB Nachmittagsbetreuung oder Ferienbetreuung) können Arbeitgebende einen steuerfreien Zuschuss leisten. Sämtliche Kosten für die Ferienbetreuung (zB Ferienlager) sind Kinderbetreuungskosten, sofern die Betreuung durch eine pädagogisch qualifizierte Person erfolgt. Die Rechnung hat eine detaillierte Darstellung zu enthalten, aus der die Gesamtkosten und die Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen.
3 Tipps zum steuerfreien Arbeitgeberzuschuss
Verpflegungs- und Bastelgeld, Ferienlager absetzbar
Zusätzlich zu den unmittelbaren Betreuungskosten werden steuerlich auch die Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld anerkannt. Sämtliche Kosten für eine pädagogisch qualifizierte Ferienbetreuung wie etwa in einem Ferienlager gelten als Kinderbetreuungskosten: Also auch Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Sportveranstaltungen, Fahrtkosten für den Bus zum und vom Ferienlager. Nach einer Information des Bundesministeriums für Finanzen sind die Betreuungskosten nicht um eine Haushaltsersparnis zu kürzen.
Formvorschriften für die Rechnung (Kinderbetreuung)
Die Rechnung muss eine Darstellung enthalten, aus der die Gesamtkosten und die Kosten für die Kinderbetreuung hervorgehen. Zusätzlich müssen auf der Rechnung Name, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer des Kindes stehen sowie der Betreuungszeitraum und ein Hinweis auf die Führungsberechtigung der Kinderbetreuungseinrichtung. Rechnungen von pädagogisch qualifizierten Personen müssen darüber hinaus auch noch Namen, Adresse, Sozialversicherungsnummer und einen Hinweis auf das Vorliegen der konkreten Qualifikation durch Beilage einer Kopie des entsprechenden Zeugnisses oder der Kursbesuchsbestätigung aufweisen.
Welches Formular muss der Arbeitnehmer ausfüllen?
Kinderbetreuungskosten & Arbeitnehmerveranlagung - Was ist möglich und was nicht?
Author
- TPA Experte für Lohnverrechnung
- Leiter des Kompetenz Centers „Sozial-, Arbeitsrecht, Lohnsteuer“
- Vorsitzender der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen
- Fachreferent und Autor
- Fachkundiger Laienrichter beim Obersten Gerichtshof
- Stellvertretender Leiter des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht bei der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen