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Dienstreisen ins EU-/EWR-Ausland: A1 Formular mitnehmen!

Dienstreisen ins EU-/EWR-Ausland: A1 Formular mitnehmen!

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Dienstreisen ins EU-/EWR-Ausland: A1 Formular mitnehmen!

A1 Formular bei Dienstreisen

Arbeitgeber sind verpflichtet, bei grenzüberschreitenden Einsätzen von Mitarbeitern innerhalb der EU/EWR bzw. der Schweiz beim zuständigen Krankenversicherungsträger vorweg eine Bescheinigung über das anwendbare Sozialversicherungsrecht zu beantragen (A1 Formular). Damit kann ausländischen Behörden bei Dienstreisen nachgewiesen werden, dass die Mitarbeiter in Österreich ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet sind.

TPA Tipp zum A1 Formular

Beachten Sie bitte, dass dies nicht nur für Entsendungen, sondern auch für kurze Auslandseinsätze gilt, wie z.B. tageweise Montageeinsätze, Dienst- bzw. Geschäftsreisen, die Teilnahme an dienstlichen Besprechungen, Konferenzen oder Seminaren.

A1-Bescheinigung muss immer mitgeführt werden

Die A1-Bescheinigung muss durch den jeweiligen Mitarbeiter stets mitgeführt werden – andernfalls drohen Geldstrafen und weitere unangenehme Folgen. Diesbezügliche Kontrollen haben nach den uns vorliegenden Informationen in einigen Ländern deutlich zugenommen. Auch die österreichische Finanzpolizei ist immer öfter auf Messen und Ähnlichem im Einsatz und prüft insb. das Vorhandensein der Formulare von ausländischen Mitarbeitern.

Woher bekommt man das Formular für Dienstreisen?

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erlangung des Formulars A1 vom österreichischen Krankenversicherungsträger.

Über unser Netzwerk Baker Tilly International können wir auch gerne mit den lokalen Partnern vor Ort abklären, ob es neben dem A1-Formular im jeweiligen Staat noch weitere Pflichten im Dienstreise-/Einsatzland gibt, die zusätzlich erfüllt werden müssen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihre TPA Berater gerne zur Verfügung.

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