DBA Österreich/VAE – Steuererhöhungen kommen

16. März 2022 | Lesedauer: 1 Min

Österreich hat am 1. Juli 2021 das Protokoll zur Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll wurde noch im Dezember 2021 von Österreich ratifiziert und soll nach Abschluss des Ratifikationsprozesses in den VAE in Kraft treten.

Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich – VAE

Folgende wesentliche Verschärfungen sind zu beachten:

Quellensteuer von 10 % auf Dividenden

Mit dem Änderungsprotokoll wird eine allgemeine Dividenden-Quellensteuer von 10 % eingeführt. Ausgenommen sind internationale Schachtelbeteiligungen ab einer 10%igen Beteiligungsquote sowie Vertragsstaaten, Gebietskörperschaften und qualifizierte staatliche Einrichtungen.

Wechsel zur Anrechnungsmethode in Österreich

Eine weitere erhebliche Änderung ist der Wechsel von der Befreiungs- zur Anrechnungsmethode seitens Österreichs. Somit sind in VAE zu besteuernde Einkünfte, bspw Einkünfte aus Immobilien, Betriebsstätten und unselbstständiger Tätigkeit, künftig auch in Österreich der Besteuerung zu unterziehen. Dies wird idR zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung führen.

Große Auskunftsklausel

Zusätzlich wird die sogenannte große Auskunftsklausel in das DBA aufgenommen. Hierbei tauschen Österreich und VAE künftig umfassende Informationen in Zusammenhang mit der Durchführung des DBA und österreichischen Rechts aus (ua auch Bankinformationen).

Principal-Purpose Test

Mit der Aufnahme des Principal Purpose Tests werden künftig die Abkommensvorteile des DBA versagt, wenn der oder einer der Hauptzwecke die Erlangung eines Vorteils nach dem Abkommen ist. Auch dies stellt eine Verschärfung in der Anwendung des DBA dar, welche im Rahmen einer wirtschaftlichen Betätigung in den VAE bedacht werden sollte.

 

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