Stand: 17.4.2020
Für Unternehmen im Bundesland Salzburg können insbesondere die nachstehenden Unterstützungsmaßnahmen in der Corona-Krise von Interesse sein:
Zinsübernahme durch das Land Salzburg für Garantien der ÖHT
Antragsteller:
Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Art der Förderung:
Das Wirtschaftsressort des Landes Salzburg übernimmt die Zinsen für von der ÖHT behaftete Kredit in Form eines Zuschusses aus Landesmitteln
Antragstellung und weitere Informationen:
Stundung der Tourismusbeiträge nach dem Salzburger Tourismusgesetz
Antragsteller:
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise ganz besonders betroffen sind und wesentliche Einbußen erleiden
Art der Förderung:
- Begründetes Ansuchen, um die mit 31.5. des Jahres vorgegebene Frist für die Abgabe der Beitragserklärung 2020 auf 30.11.2020 erstrecken zu lassen.
- Begründetes Ansuchen, um am 15.06.2020 fällige Tourismusbeiträge bis zum 15.01.2021 stunden zu lassen oder in Raten zu begleichen
Antragstellung und weitere Informationen:
Anträge können formlos über den Onlinezugang zur Einreichung der Beitragserklärung oder per Email an landesabgabenamt@salzburg.gv.at gestellt werden;
TPA TIPP zu COVID-19 Förderungen für Unternehmer in Salzburg:
Ein großer Teil der Unterstützungsmaßnahmen soll jenen Unternehmen helfen, die sich coronabedingt in einer Krisensituation befinden. Das Vorliegen der Krisensituation ist nachzuweisen und ist deshalb die rasche Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen 2019 zu empfehlen, um in der Folge die Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen belegen zu können.
Ergänzend ist eine zeitnahe Buchführung mehr denn je zu empfehlen, da sich einige Unterstützungsmaßnahmen bereits auf laufende Rückgänge im Monat März 2020 beziehen.
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