OECD-Musterabkommen Up-Date 2025 – Neues bei den Homeofficebetriebsstätten!

OECD-Musterabkommen Up-Date 2025 – Neues bei den Homeofficebetriebsstätten!

OECD-Musterabkommen Up-Date 2025 – Neues bei den Homeofficebetriebsstätten!

Neue Regeln für Homeoffice und internationale Arbeitsmodelle

Am 19. November 2025 hat die OECD den überarbeiteten Kommentar zum Musterabkommen veröffentlicht. Ziel ist es, Doppelbesteuerungsabkommen an die Realität moderner Arbeitsformen anzupassen – insbesondere an die Zunahme von Homeoffice und Remote Work.
Die wichtigste Frage: Wann wird ein Homeoffice im Ausland zur steuerlichen Betriebsstätte (Permanent Establishment, PE)? Die neuen Leitlinien bringen hier mehr Klarheit.

TPA Newsletter abonnieren

Unsere Experten informieren Sie über alle wichtigen Steuer-Änderungen!

Die zwei zentralen Grundsätze

  • Unter 50 % Arbeitszeit pro Jahr – keine Betriebsstätte
    Wenn Mitarbeitende weniger als die Hälfte ihrer Arbeitszeit innerhalb von zwölf Monaten an einem Ort außerhalb der Unternehmensinfrastruktur arbeiten (z. B. im privaten Homeoffice), liegt in der Regel keine feste Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers vor.
    Grund: Diese Orte stehen nicht in der Verfügungsmacht des Unternehmens und werden nur vorübergehend genutzt.
  • Über 50 % Arbeitszeit – nur mit geschäftlichem Grund
    Selbst wenn mehr als die Hälfte der Arbeitszeit remote erbracht wird, entsteht eine Betriebsstätte nur dann, wenn ein klarer kommerzieller Zweck
    Beispiele: Kund:innenkontakt, operative Tätigkeiten vor Ort oder eine funktionale Notwendigkeit.
    Nicht ausreichend: reine Kostensenkung (z. B. weniger Büroflächen) oder Maßnahmen zur Mitarbeitendenbindung.

Weitere Klarstellungen

  • Homeoffice, Zweitwohnung, Ferienunterkunft: Diese Räumlichkeiten gehören in der Regel der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter, nicht dem Unternehmen. Das spricht gegen eine feste Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers.
  • Kriterien für eine Betriebsstätte: regelmäßige und dauerhafte Nutzung für produktive Unternehmensaktivitäten, mehr als nur vorbereitende Tätigkeiten und Berücksichtigung des relevanten Zeitraums („Dauerhaftigkeit“) im Einzelfall.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  • Die neuen Regeln helfen, internationale Arbeitsmodelle besser zu planen und Risiken zu minimieren. Wichtig ist:
    • Dokumentation der Arbeitsorte, Nutzungsdauer und geschäftlichen Gründe.
    • Anpassung von Remote-Work-Policies und klare interne Prozesse.
  • Offen bleibt: Wie sind leitende Angestellte im Homeoffice zu behandeln? Hier gibt es noch keine belastbaren Lösungsvorschläge und besteht ein hohes Risiko der Betriebsstättenbegründung (auch: sog. „Vertreterbetriebsstätte“) und entsprechender Gewinnzurechnung.

Ähnliche Beiträge

Ihr Abonnement

Als TPA Group bemühen wir uns, unseren Kund*innen umweltfreundliche Produkte zur Verfügung zu stellen. Daher können Sie alle unsere Publikationen als digitales PDF herunterladen.

This site is registered on wpml.org as a development site. Switch to a production site key to remove this banner.