UID-Check

Ab Jahresbeginn 2020 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass zum Zeitpunkt jeder innergemeinschaftlichen Lieferung die Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Geschäftspartners – im In- und Ausland – gültig und richtig sein muss. Das heißt für Sie: die UID-Nummern Ihrer Kunden sind laufend zu überprüfen und diese Kontrolle muss dokumentiert werden, anderenfalls steht die Steuerfreiheit nicht zu.

Zeit & Kosten sparen mit dem UID-Check

Wir empfehlen auch die UID-Nummern Ihrer Lieferanten regelmäßig zu überprüfen, damit Ihnen der Vorsteuerabzug jedenfalls zusteht.

Zeit und Kosten sparen TPA unterstützt Sie mit dem UID-Check und überprüft für Sie automatisiert und regelmäßig alle UID-Nummern Ihrer Kunden und Lieferanten auf ihre Existenz und Gültigkeit.

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UID-Check

Publikationen

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Der Konzern im Gesellschafts- und Steuerrecht | Er…

Fruchtgenuss bei Immobilienübertragungen

TPA Journal 3/2022

TPA Nachhaltigkeitsbericht 2021

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Das 1×1 der Immobilienbesteuerung – Österreich…

Entsendungen erfolgreich gestalten

TPA Journal 2/2022

Das 1×1 der Steuern Österreich 2023