In Zeiten von COVID 19 ist in vielen Unternehmensstrukturen mit einem Ausfall von Einnahmen sowie mit Liquiditätsengpässen zu rechnen. In Unternehmen mit mehreren Gesellschaftsebenen kann es aufgrund der Krisensituation unternehmensrechtlich notwendig sein, Abschreibungen auf Beteiligungen vornehmen zu müssen; einerseits aufgrund der laufenden Verluste, andererseits auch aufgrund einer Umverteilung der Liquidität mit Ausschüttungen. Diese Thematik betrifft letztlich natürlich auch alle Immobilienkonzerne.