Die im Rahmen der Coronakrise gestundeten Abgaben sind grundsätzlich bis spätestens 30. Juni 2021 zu entrichten.
Da die gänzliche Rückzahlung des Abgabenrückstandes allerdings mit hohen finanziellen Bürden verbunden sein kann, hat der Gesetzgeber mit dem neuen Ratenzahlungskonzept 2.0 eine flexible Möglichkeit zur Tilgung des Rückstandes geschaffen.
Steuerstundungen: Ratenzahlung 2.0
Die Ratenzahlung 2.0 gliedert sich in 2 Phasen:
Phase 1 dauert insgesamt 15 Monate (1. Juli 2021 – 30. September 2022). Die Ratenhöhe ist auf Basis der Vermögens- und Ertragslage zu ermitteln und hat wirtschaftlich angemessen zu sein. Hierbei räumt der Gesetzgeber allerdings eine größtmögliche Flexibilität ein. So soll es zB auch möglich sein, innerhalb der ersten 3 Ratenzahlungsmonate sehr geringe Raten zu leisten (Stichwort: „Safety-Car Phase“). Wichtig ist, dass der Antrag bis 30. Juni 2021 an das Finanzamt gestellt wird.
In Phase 2 kann ein etwaiger nach Phase 1 verbleibender Restbetrag innerhalb von 21 Monaten (1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2024) getilgt werden. Voraussetzungen sind, dass in Phase 1 min. 40 % des Rückstandes bezahlt wurden und glaubhaft gemacht wird, dass der Restbetrag in Phase 2 entrichtet werden kann (keine Gefährdung der Einbringlichkeit). Ein Antrag ist bis 31. August 2022 zu stellen.
Für die Ratenzahlung gelten ab 1. Juli 2021 bis 30. Juni 2024 Stundungszinsen iHv 2 % über dem geltenden Basiszinssatz.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung!
- Details zu den Steuerstundungen finden Sie auch in unserem Newsletter: 2. COVID-19 Steuermaßnahmengesetz (Februar 2021)
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