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Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ab 07.11. 2022 möglich

Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ab 07.11. 2022 möglich

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Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss ab 07.11. 2022 möglich

Voranmeldung ab Mo., 07.11. 2022 möglich

Gemäß aktueller Pressemitteilung durch das BMAW ist die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen im Fördermanager der aws ab 07.11.2022 möglich. Diese Voranmeldung ist für die spätere Antragstellung des Energiekostenzuschusses verpflichtend und soll nur durch Übermittlung weniger Unternehmensdaten möglich sein (eine formelle Registrierung im aws Fördermanager soll lt. Website der aws zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich sein). Unternehmen erhalten in der Folge eine Absendebestätigung und Informationen über einen Zeitraum für die formale Antragseinreichung. Es soll das Prinzip first come – first served gelten, angesichts der beschränkten Budgetmittel ist daher Eile geboten.

Antragstellung für Zuschuss ab 22.11.2022

Nach erfolgter Voranmeldung kann pro Unternehmen nur ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung wird vorbehaltlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission ab 22.11.2022 über den Fördermanager der aws möglich sein. Der Förderzeitraum reicht von 1. Februar 2022 bis 30. September 2022. Die Förderung orientiert sich am EU-Krisenrahmen.

Die Auszahlung erfolgt auf Basis der bei Antragstellung vorgelegten Unterlagen.

FAQ Energiekostenzuschuss

Unser Steuerexperte Günther Stenico hat für Sie alle relevanten Informationen zum Energiekostenzuschuss kompakt zusammengefasst:

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