C-Suite: „Versicherung“ gegen steuerliche Risken | Verrechnungspreise im Konzern

29. März 2019 | Lesedauer: 2 Min

Verrechnungspreise und steuerliche Risiken

Verrechnungspreise im Konzern & Steuerliche Risiken

Für die C-Suite schon seit einiger Zeit ein oft leidiges Thema: Verrechnungspreise im Konzern und deren steuerliche Risken, die selbst dann nicht ganz ausgeschlossen werden können, wenn eine umfangreiche Dokumentation erstellt wird. Können diese Risken versichert werden?

Steuerrisiken und Komplexität bei Verrechnungspreisprüfungen steigen

Eine Umfrage zu Trends bei Betriebsprüfungen zeigt: Die Komplexität von Verrechnungspreisprüfungen steigt und damit auch die steuerlichen Risken

Eine Umfrage unter Verrechnungspreisexperten innerhalb unseres TPA und Baker Tilly Netzwerks Ende 2018 ergibt für die Deutschland, Österreich sowie den CEE/SEE-Raum ein klares Bild:

  • Die Anzahl der Verrechnungspreisprüfungen und die Höhe der Feststellungen haben gegenüber der Situation vor drei Jahren deutlich zugenommen.
  • Feststellungen sind nicht nur auf klassische „high risk“ Transaktionen – zB Verlustsituation von Vertriebsgesellschaften, pauschale Management Fees – beschränkt, sondern gehen inhaltlich viel weiter.

Gibt es Versicherungspolizzen gegen diese Risken?

Der Wunsch nach einer Absicherung gegen Verrechnungspreis-Risiken ist groß. Doch gerade bei Versicherungen stehen CFOs und CEOs vor großen Herausforderungen: Versicherungspolizzen gegen Verrechnungspreis-Risken werden bis jetzt sehr selten eingeräumt und sind in den wenigen bekannten Fällen mit hohen Kosten und hohen administrativen Auflagen verbunden. Damit ist die Versicherungsvariante idR wenig vorteilhaft.

APA – Advance Pricing Agreements

Eine weitere Möglichkeit der Absicherung besteht in Advance Pricing Agreements („APAs“). Dabei handelt es sich um eine Vorabverständigung und verbindliche Vereinbarung mit einer oder mehreren Finanzverwaltungen und einem oder mehreren Unternehmen über Verrechnungspreisthemen. In Österreich ist diese Möglichkeit gesetzlich durch das Instrument der verbindlichen Rechtsauskunft („Advanced Ruling“) abgedeckt. Regelungen für diese meist kostenpflichtigen Verfahren sind schon in so gut wie allen CEE/SEE Staaten (außer Bulgarien, Estland, Serbien) umgesetzt worden. Sinnvoll zur Absicherung von Verrechnungspreis-Risken sind solche APAs insbesondere dann, wenn diese bi- oder multilateral vereinbart werden.

TPA Tipp: TPA Slowenien hat Ende Dezember 2018 das erste Advance Pricing Agreement – APA in Slowenien – obwohl dies dort seit 2014 möglich ist – abgeschlossen.

APAs: Risikos von Verrechnungspreise im Konzern senken

Leider werden APAs bis jetzt – wohl aufgrund des hohen administrativen Aufwands und der langen Verfahrensdauer – nur wenig genutzt: Eine im Herbst 2018 veröffentlichte Studie zeigt, dass bis Ende 2017 innerhalb der gesamten EU lediglich 90 bi- oder multilaterale APAs abgeschlossen wurden. Da die abgeschlossenen APAs – bis auf Belgien – bisher in keinem Staat (anonymisiert) veröffentlicht werden, kann sich hieraus auch kein Lerneffekt für andere Steuerpflichtige ergeben. Obwohl es Bestrebungen zur Beschleunigung der Verfahren gibt, so auch in Österreich, bleibt abzuwarten, ob sich APAs künftig zu einem effizienten Mittel zur Absicherung von Verrechnungspreis- Risken entwickeln.

TPA Tipp zu Verrechnungspreise im Konzern: Für Unternehmen, für die ein APA zB aufgrund der Schnelllebigkeit des Geschäftsmodells keine Option ist, ist jedenfalls eine robuste Preisgestaltung und eine Verrechnungspreisdokumentation „state-ofthe- art“ essentiell, um auf Verrechnungspreisprüfungen hoffentlich ausreichend vorbereitet zu sein.

 

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