Seit der Änderung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSDB-G) liegt eine strafbare Unterentlohnung bereits dann vor, wenn dem Dienstnehmer nicht das gemäß Kollektivvertrag oder Gesetz zustehende ENTGELT für die geleistete Arbeitszeit gemäß ausgeübter Tätigkeit bezahlt wird.
Unterentlohnung, Grundlohn und Überstundengrundlohn
Bis 1.1.2015 lag eine Unterentlohnung nur dann vor, wenn nicht zumindest der zustehende Grundlohn bezahlt wurde. Im Gegensatz zum Grundlohn, wo nur der Lohn/Gehalt für die Normalarbeitszeit und der Überstundengrundlohn heranzuziehen war, sind beim Entgeltbegriff neben dem Grundlohn u.a. noch folgende Entgeltbestandteile zu berücksichtigen:
- Überstundenzuschläge
- Zulagen
- sonstige Zuschläge
- Sonderzahlungen
Tipp für Arbeitgeber zum Lohn – und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
Ein von Experten durchgeführter Personalverrechnungs-Check kann helfen, mögliche Entlohnungsfehler in Ihrer Lohnverrechnung aufzuzeigen und somit Strafen im Bereich des LSDB-G zu vermeiden.
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Sollten Sie Fragen zu Entsendungen und den aktuellen Bestimmungen des LSD-BG haben, kontaktieren Sie Wolfgang Höfle, den TPA Lohnverrechnungsexperten.
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Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz 2.0
Lohnsteuer- und Sozialversicherungs-Experte Dr. Wolfgang Höfle hielt am 28. April 2015 in Hollabrunn einen Vortrag über das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Das LSDB-G wurde am 1.5.2011 eingeführt und führt zu Verschärfungen bei Lohnkontrollen seit 1.1.2015. Welche Änderungen bringt die Steuerreform in Bezug auf Lohnverrechnung und arbeitsrechtliche Bestimmungen in Österreich?