Das Wichtigste zur Corporate Governance für Unternehmer & Manager!
Unternehmer und die obersten Führungskräfte sind für die Leitung und Führung einer Gesellschaft umfassend verantwortlich. Dies resultiert aus der risikotragenden Stellung als Unternehmer und/oder aus der Organverantwortung, die mit der Funktion als Vorstand oder Geschäftsführer, insbesondere von Kapitalgesellschaften, übernommen wird. Vor allem für den zweiten Fall normiert der Gesetzgeber umfangreiche Regelungen, um möglichen Interessenkonflikten entgegen zu wirken.
Organisationsverantwortung für Unternehmen
Die oberste Unternehmensleitung trägt grundsätzlich für das gesamte Handeln der Gesellschaft die Letztverantwortung.
Was ist eine gute Unternehmensführung?
Zur „guten Unternehmensführung“ gehört es, angemessene Strukturen und Ressourcen bereitzustellen, um einen ordentlichen Unternehmensbetrieb zu gewährleisten. Was in direkt wertschöpfenden Unternehmensbereichen selbstverständlich ist, steht in Bereichen, die der sicheren und transparenten Unternehmensführung dienen und nicht direkt wertschöpfend sind, häufig im Gegensatz zu Einsparungsvorgaben. Ungeachtet dessen liegt die Verantwortung für ein angemessenes Rechnungswesen, Berichtswesen und auch internes Kontrollsystem gesetzlich bei der Unternehmensleitung.
Ausgewählte Umsetzungsaspekte
Neben der im Gesetz verankerten Verantwortung für Rechnungswesen und internes Kontrollsystem sind gerade in mittelständischen Unternehmen die nachstehenden Aspekte regelmäßig von Bedeutung:
Compliance im Unternehmen
Die Einhaltung von Gesetzen und Regelungen ist für die Unternehmensführung in jedem Rechtsstaat eine objektive Zielsetzung. In der herrschenden Regelungskomplexität ist dies aber keine einfache Sache. Ohne strukturierte Beobachtung der relevanten Rechts- und Regelungsbereiche ist es Unternehmen kaum mehr möglich, mit angemessenem Aufwand allen Anforderungen zu entsprechen.
Risikomanagement für Führungsverantwortliche
Aus der allgemeinen Führungsverantwortung (zB § 347 UGB, § 25 GmbHG) sowie konkreten Anforderungen (zB § 30g Abs. 4a GmbHG) ist abzuleiten, dass eine angemessene Struktur zur Identifikation und Beherrschung von unternehmensbedrohlichen Risiken bestehen muss.
Unternehmensüberwachung und -aufsicht
Eine angemessene Überwachung des eigenen Unternehmens (inklusive Tochtergesellschaften im In- und Ausland) leitet sich aus den gleichen Quellen wie die Anforderungen für das Risikomanagement ab. Durch interne oder externe Revisionen kann dieser Anforderung entsprochen und häufig auch direkter Mehrwert generiert werden.
Den beispielhaft angeführten Bereichen ist eines gemein: Im Unterschied zur Rechnungslegung gibt das Gesetz nicht direkt vor, wie diesen Anforderungen zu entsprechen ist. Es haben sich dazu verschiedene nationale und internationale Standards (zB ONR 192050, ISO 31.000), die als Stand der Technik bezeichnet werden können, entwickelt. Um eine verantwortungsvolle Umsetzung zu gewährleisten, ist deren Anwendung zu empfehlen.
Mögliche Konsequenzen bei Fehlern
Die Frage der Verantwortung ist unbestritten, die Frage der Konsequenzen bei Fehlverhalten wird noch diskutiert. Es mangelt bisher an entsprechender Judikatur. Eine erste relevante Entscheidung aus Deutschland sprach einer Gesellschaft Schadensersatz gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied zu, da keine angemessenen Compliance-Strukturen umgesetzt waren. Eine Ausstrahlwirkung dieser Entscheidung auf Österreich ist derzeit nicht auszuschließen.
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