Ungarn: Strafen durch EKAER-System

13. Feber 2015 | Lesedauer: 1 Min

Das neue EKAER-System dient der Kontrolle der Erfüllung von Steuerzahlungspflichten für Produkttransporte im Straßenverkehr aus einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Ungarn, aus Ungarn in einen anderen Mitgliedstaat der EU, bzw. innerhalb des Gebietes Ungarns.

In den folgenden Fällen darf die Transporttätigkeit im Straßenverkehr mit einem mautpflichtigem Fahrzeug (Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen) ab dem 1. Januar 2015 nur bei Vorliegen einer gültigen Nummer im EKAER-System ausgeführt werden:

  • Produktanschaffung oder Einfuhr mit sonstigen Zwecken aus der übrigen EU nach Ungarn,
  • Produktlieferung oder Ausfuhr mit sonstigen Zwecken aus Ungarn in die übrige EU,
  • Erste steuerpflichtige Produktlieferung für Nicht-Endverbraucher im Inlandsverkehr.

Im Interesse der Ausgabe der EKAER-Nummer sind die Steuerzahler verpflichtet, bei der Steuerbehörde eine Anmeldung auf der elektronischen Fläche des EKAER zu machen. Die Steuerbehörde gibt für jede einzelne Anmeldung (Transport) eine separate EKAER-Nummer aus. Die EKAER-Nummer ist 15 Tage lang gültig. Der Anmeldungspflichtige hat die EKAER-Nummer der transportierenden oder der den Transport organisierenden Person zur Verfügung zu stellen.

Achtung! Strafen durch EKAER-System

Insofern der Transport über keine gültige, richtige EKAER-Nummer verfügt, kann die Steuerbehörde eine Säumnisstrafe in Höhe von bis zu 40 % des Wertes der transportierten Ware verlangen und zur Sicherung die transportierte Ware auch gleich pfänden.