Transfer Pricing 4.0: Besteuerung der Digital Economy

26. Juni 2019 | Lesedauer: 2 Min

Wie kann die Digital Economy besteuert werden?

Die OECD hat Ende Mai ein Arbeitsprogramm veröffentlicht, in dem grundlegende Änderungen des internationalen Steuerrechts – inklusive Transfer Pricing – diskutiert werden. Finale Ergebnisse zur Taxation der Digital Economy sind erst Ende 2020 zu erwarten.

Vorsicht: Betroffen von dem neuen Digital Economy-Programm könnten nicht nur hoch digitalisierte Geschäftsmodelle (Social Media Plattformen, Online-Marktplätze, Suchmaschinen), sondern auch viele „traditionelle“ Geschäftsfelder sein!

Transfer Pricing 4.0: Worum geht es?

Der OECD geht es um die Entwicklung von Besteuerungskonzepten, die auch im Digital Age zu einer fairen Besteuerung von multinationalen Unternehmen führen. Laut OECD weist die Digital Economy Charakteristika – siehe hierzu die Grafik anbei – auf, die dazu führen, dass digitale Unternehmen derzeit eine Besteuerung in ihren Zielmärkten vermeiden können.

Wen betreffen die vorgeschlagenen neuen Konzepte?

Wesentlich ist die Feststellung der OECD gleich zu Beginn: Ein „Ring Fencing“ – also eine Isolierung digitaler Geschäftsmodelle von traditionellen – ist im Digital Age nicht mehr möglich. Betroffen sein können daher grundsätzlich alle Geschäftsfelder, wobei die Digital Economy im Fokus steht.

Worin besteht das Arbeitsprogramm der OECD?

Das Arbeitsprogramm der OECD ist zweigeteilt:

  1. Neue Besteuerungskonzepte für das Digital Age: Hier werden drei grundlegende Ansätze vorgeschlagen.
  2. Neue Antimissbrauchsbestimmungen: Angedacht ist eine Art weltweite „Minimum Tax“ für internationale Konzerne, die durch neue Anti-Missbrauchsbestimmungen (sehr stark angelehnt an die mit der US Steuerreform 2018 eingeführten Bestimmungen „GILTI“ und „BEAT“).

Wie schauen die neuen Besteuerungskonzepte für die Digital Economy aus?

Allen Konzepten ist gemein, dass es zu einer stärkeren Besteuerung in den Absatzmärkten, also den Ländern der Kunden oder User, kommen soll.

Hierfür werden unterschiedliche Ansätze vorgeschlagen – siehe hierzu die grobe Erklärung im Chart:

Ab wann könnten Änderungen eintreten?

Die OECD will einen abgestimmten Ansatz bis Ende 2020 veröffentlichen. Dies erscheint sehr optimistisch, da die Interessenslagen der unterschiedlichen Länder der OECD sowie darüber hinaus auch in dem Inclusive Framework weit auseinander gehen. Es bleibt somit abzuwarten, ob es tatsächlich zu einem solchen einheitlichen neuen Ansatz kommen wird.

Zu befürchten ist aber – nicht zuletzt aufgrund des in Indien bereits vorliegenden Gesetzesentwurfs für einen lokalen Profit Split bei lokalen Umsatzgeschäften – dass es unabhängig von einer Einigung auf OECD Ebene zu unilateralen Aktionen diverser Staaten kommen wird.

Was tun? Was nun?

Weltweit tätige Unternehmen sind jedenfalls die folgenden Schritte zu empfehlen:

  1. Monitoring der Geostrategien bzw ‚OECD Konsens‘
  2. Relevanz Check für das konkrete Business Model
  3. Informationen der C-Suite über mögliche ÄNderungen im Transfer Pricing Setup
  4. Quantitativer Check des bestehenenden Transfer Pricing Setups

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