Steuerberatung für Profi-Sportler
Die meisten Sportler ermitteln ihren steuerpflichtigen Gewinn durch Einnahmen-Ausgabenrechnung. Dabei kommt es auf den Zahlungsfluss an. Das Datum der Rechnungsausstellung ist nicht entscheidend. Daher haben Einnahmen-Ausgabenrechner die Möglichkeit, die Höhe des Gewinns durch Verschiebung von Einnahmen und Ausgaben zu steuern.
Rechnungen erst am Jahresende verschicken
Wenn Sie ein sportlich und finanziell erfolgreiches Jahr gehabt haben, sollten Sie noch offene Leistungen – soweit möglich – auf das nächste Jahr verschieben. Verschicken Sie die Rechnung erst am Jahresende, dann kommt die Zahlung erst Anfang des nächsten Jarhes!
Absetzbare Ausgaben erhöhen
Sie können auch die steuerlich absetzbaren Ausgaben zum Jahresende erhöhen, indem Sie noch Vorauszahlungen für Miete, Leasing, Versicherungen, Zinsen oder Beratungsleistungen im nächsten Jahr zahlen. Wenn Sie Investitionen ins Anlagevermögen noch dieses Jahr tätigen, können Sie heuer noch eine halbe Jahresabschreibung geltend machen.
Steuertipp:
Investitionen bis EUR 400 können Sie zur Gänze sofort abschreiben.
Aber Achtung: Der Fiskus zahlt maximal die Hälfte – investieren Sie nur in Gegenstände, die Sie wirklich brauchen!
Steuertipps für Investitionen
Apropos Investitionen: Wenn Ihr Gewinn über EUR 30.000 liegt, können Sie bis zu 13 % des Gewinns steuerfrei stellen, indem Sie Investitionen für den Gewinnfrei tätigen. Für die ersten EUR 30.000 Gewinn bekommen Sie den Freibetrag auch ohne Investitionen. Als Investition zählt abnutzbares Anlagevermögen mit einer Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren. Für den Gewinnfreibetrag gelten der Kauf von gebrauchten Wirtschaftsgütern, PKWs und Kombis sowie geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 400 leider nicht.
Falls Sie bereits bestens ausgestattet sind, können Sie bei Ihrer Bank auch Wohnbauanleihen zur Deckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags kaufen. Sie müssen diese Wohnbauanleihen mindestens vier Jahre halten.
Prognose für die Gewinnhöhe
Erstellen Sie rechtzeitig vor Jahresende eine Prognoserechnung über die voraussichtliche Höhe des Gewinns. Dadurch wissen Sie, wieviel Sie noch für den Gewinnfreibetrag investieren sollten. Sie können die Prognoserechnung auch dazu verwenden, die voraussichtliche Nachzahlung an die Sozialversicherung der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) zu errechnen.
Wenn Sie dieses Jahr einen hohen Gewinn haben, können Sie die errechnete Nachzahlung heuer noch an die SVA überweisen und dadurch Ihre Einkommensteuer reduzieren. Der Fiskus erkennt die Vorauszahlung nur dann an, wenn Sie das durch die Vorauszahlung entstehende Guthaben bei der SVA bis zur tatsächlichen Nachbemessung der Beiträge stehen lassen.
Die Steuerspartipps zum Jahresende wurden von TPA Steuerberater Wolfgang Piribauer verfasst. Kontaktieren Sie den Steuerexperten für Profi-Sportler!
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