Steuer Highlights Rumänien 2019:

24. März 2019 | Lesedauer: 2 Min

Romania Tax Highlights 2019

Steuer-Highlights Rumänien: Neue Steuer, aktueller Steuersatz für Radiofrequenzen, News für den Bau!

Steuerexperten aus Rumänien über die wichtigsten Steuer-Updates und News 2019 für Investoren und Unternehmer. Wusseten Sie, dass es eine neue Steuer in Rumänien für Kraftwerke gibt?

1. Glücksspiel in Rumänien

Glücksspielunternehmen sind verpflichtet, monatlich eine Gebühr von 2 % zu zahlen. Bemessungsgrundlage sind die im Vormonat eingenommenen Gesamteinsätze.

Bei unterjährigem Start eines Glückspielunternehmens ist eine Gebühr von 2 % basierend auf der im Vormonat eingenommenen Teilnahmegebühren zu entrichten.

2. Lizenzerteilung für die Nutzung von Radiofrequenzen in Rumänien

Betreiber bestimmter Funkfrequenzen haben eine Steuer zwischen 2 % und 4 % des Umsatzes im Jahr vor der Lizenzerweiterung multipliziert mit der Anzahl der Jahre, für die die Lizenz für die Nutzung von Radiofrequenzen erteilt wird, zu entrichten.

3. Kraftwerke zur Strom- und Wärmegenerierung

Eine neue Steuer mit einem Steuersatz von 2 % wurde in Rumänien 2019 eingeführt. Diese gilt für die Umsätze von Kraftwerksbetreibern aufgrund der Nutzung von behördlich erteilten Lizenzen.

4. Deckelung der Gaspreise in Rumänien

Im Zeitraum von 1. April 2019 bis 28. Februar 2022 sind Unternehmen, die sowohl im Bereich des Handels als auch in der Gewinnung von Erdgas – welches in Rumänien gewonnen wird – tätig sind, verpflichtet, das Erdgas zu einem Preis von RON 68 pro MWh zu verkaufen. Diese Regelung ist anzuwenden bei Verkauf von Erdgas (im natürlichen Zustand) an bestimmte Lieferanten und an Endkonsumenten.

5. Spezielle Bestimmungen im Bausektor

Für Beschäftigte im Bausektor ist das Bruttoeinkommen bis zu RON 30.000 steuerfrei. Zudem reduziert sich der Sozialversicherungsbeitrag um 3,75 % und der Pensionsbeitrag entfällt. Der Mindestbruttolohn beträgt ab sofort RON 3.000.

6. Rumänien: Vermögensteuer für Banken

Banken haben eine Steuer auf ihr Finanzanlagevermögen zu leisten, sofern der 3 Monats-ROBOR mehr als 2 % beträgt (= Referenzschwelle). Der Steuersatz liegt zwischen 0,1 % und 0,5 %.

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