Für bestimmte Sonderausgaben (ua Spenden, Kirchenbeiträge, Nachkauf von Versicherungszeiten und die freiwillige Weiterversicherung) wurde ab der Veranlagung für 2017 ein automatischer Datenaustausch mit der Finanzverwaltung eingerichtet. Die Daten fließen automatisiert in den Einkommensteuerbescheid ein.
Die Organisationen wie zB Religionsgemeinschaften und Spendenorganisationen müssen dazu die bezahlten Beträge bis zum 28. Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung übermitteln.
Bei Ihrer nächsten Arbeitnehmerveranlagung brauchen Sie sich nicht mehr um Ihre Spende zu kümmern.
Die Finanzverwaltung übernimmt diese Sonderausgabendaten automatisiert in den Einkommensteuerbescheid. Lösen die übermittelten Beträge eine Steuergutschrift aus, kann sich auch eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung ergeben. Eine Angabe auf den entsprechenden Steuerformularen oder in FinanzOnline ist nicht mehr notwendig. Die bereits übermittelten Daten können jederzeit online eingesehen werden. Von dieser Neuregelung sind nur Spenden aus dem Privatvermögen betroffen.
TPA Tipp zu Sonderausgaben
Die Datenübermittlung für das Jahr 2017 sollte bis 28. Februar 2018 erfolgt sein. Prüfen Sie über FinanzOnline, ob die entsprechenden (Spenden-)Beträge korrekt gemeldet wurden. Ist das nicht der Fall, müssen Sie mit den empfangenden Organisationen Kontakt aufnehmen und eine Nachmeldung anfordern.
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