Slowakei: Steuer Update 2018

28. Feber 2018 | Lesedauer: 2 Min

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In der Slowakei wurde unter anderem die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) in nationales Recht umgesetzt. Informationen über weitere Änderungen finden Sie hier.

Wegzugsbesteuerung und hybride Unstimmigkeiten

Die Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) der EU hat zum Ziel, Gewinne dort zu besteuern, wo sie tatsächlich angefallen sind.

Im Fall der Überführung eines Wirtschaftsguts ins Ausland oder bei der Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit eines Steuerpflichtigen kommt die Wegzugsbesteuerung zur Anwendung. Dadurch wird sichergestellt, dass in der Slowakei erwirtschaftete Kapitalerträge, die innerhalb des Landes geschaffen wurden, auch in der Slowakei besteuert werden. Dies gilt auch dann, wenn der Kapitalertrag zum Zeitpunkt des Wegzugs noch nicht vereinnahmt wurde. Die Wegzugssteuer beträgt 21 % und bezieht sich auf eine spezielle Steuerbemessungsgrundlage.

Ziel der Regelung bezüglich der hybriden Unstimmigkeiten ist es, Situationen zwischen verbundenen Gesellschaften zu verhindern, in denen dieselbe Ausgabe sowohl in der Slowakei als auch in einem anderen Mitgliedsstaat steuerlich geltend gemacht wird. Weiters betrifft dies Situationen, in denen ein in der Slowakei geltend gemachter Aufwand in einem anderen Mitgliedsstaat nicht der Ertragsteuer zugeführt wird.

Änderungen bei Unternehmenszusammenschlüssen

Die Änderung des Einkommensteuergesetzes mit Wirkung ab 1. Jänner 2018 hat auch wesentliche Auswirkungen auf Unternehmenszusammenschlüsse. Mit Ausnahme von grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen sind alle nicht monetären Einlagen sowie Fusionen und Spaltungen unter Berücksichtigung von realen Werten vorzunehmen.

F&E Förderung durch Patentbox und „super“ Kostenabsetzbarkeit

Die Patentbox ermöglicht die Steuerfreiheit von bis zu 50 % der Einnahmen (resultierend aus Lizenzgebühren für die Bereitstellung von immateriellen Wirtschaftsgütern) während der steuerlichen Abschreibungsdauer des immateriellen Wirtschaftsguts. Darüber hinaus sind Einnahmen aus dem Verkauf von Waren, die mit Hilfe von selbsterstellten Patenten oder technischen Lösungen produziert wurden, steuerfrei.

Weiters sind 100 % der Kosten, die während eines F&E-Projekts angefallen sind, zusätzlich absetzbar. Ebenso sind 100 % der zusätzlichen F&E-Kosten der Jahre (spezielle Berechnung) von der Steuerbemessungsgrundlage abzugsfähig.

Steuerbefreiung von Anteilsveräußerungen

Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen sind steuerfrei, wenn mindestens 10 % der Anteile für einen Zeitraum von mehr als 24 Monaten nach dem Erwerbszeitpunkt gehalten werden. Wurden die Anteile vor 01.01.2018 erworben, beginnt die 24-Monatsfrist mit 01.01.2018.

 

Informieren Sie sich auch über die wichtigsten aktuellen steuerlichen Neuerungen in folgenden Ländern, in denen die TPA Gruppe vertreten ist: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Steuernews aus 11 Ländern

 

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