Serbien: Impulse bei Körperschaftsteuer
Bei Umsatz-, Körperschaft- und Einkommensteuer führte Serbien zuletzt neue Bestimmungen ein. Näheres lesen Sie hier.
Änderungen in der Umsatzsteuer 2018
- Seit 01.01.2018 ist die Vergabe von Konzessionen durch den Staat in Zusammenhang mit Investitionen von (ausländischen) Investoren in Objekte von öffentlichem Interesse unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei.
- Für die Lieferung von Anlagengold gelten ab 01.04.2018 Sonderbestimmungen in Bezug auf deren Besteuerung.
- Ab 01.07.2018 sind sämtliche Steuerpflichtige dazu verpflichtet, detaillierte Aufgliederungen der Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuererklärung zu übermitteln.
Aktuelle Änderungen in der Körperschaftsteuer
- Seit 01.01.2018 bzw. ab 01.04.2018 gibt es im Bereich Körperschaftsteuer folgende Änderungen:
Immaterielle Wirtschaftsgüter werden nicht mehr länger der zweiten Abschreibungsgruppe zugeordnet und degressiv abgeschrieben, sondern nunmehr linear abgeschrieben. Die Abschreibung wird abhängig von der Nutzungsdauer oder Vertragslaufzeit ermittelt. - Die Geldverkehrsspesen in Zusammenhang mit den Abschreibungen von Darlehensforderungen gegenüber natürlichen oder juristischen Personen sind steuerlich abzugsfähig – allerdings nur, sofern die Darlehensforderung gemäß den Vorschriften der serbischen Nationalbank als notleidendes Darlehen gilt.
- Für die Berechnung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts wird der Kaufpreis sonstiger Vermögensgegenstände (nicht nur abnutzbare Vermögensgegenstände wie Immobilien) auf den beizulegenden Zeitwert angepasst. Die Änderung des Zeitwerts wird daher als Ertrag in jener Periode erfasst, in der die Veränderung erfolgt ist.
- Ab 01.04.2018 unterliegen Aufwendungen für Marktforschungsservices, Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- und andere rechts- und wirtschaftsberatende Leistungen, die von steuerlich nicht im Inland ansässigen Unternehmen durchgeführt werden, der Quellensteuer. Dies gilt unabhängig vom Ort der Leistung oder deren Inanspruchnahme.
Was ist neu bei der Einkommensteuer 2018?
- Der Zeitraum, für den Steuerermäßigungen für die Neueinstellung von Dienstnehmern geltend gemacht werden können, wurde bis 31. Dezember 2019 verlängert.
- Ab 1. Oktober 2018 tritt eine neue Steuerbefreiung zu Gunsten der Jungunternehmer in Kraft. Bei deren Unternehmensgründungen ist das Einkommen des ersten Jahres (12 Monate ab Registrierung) sowohl von der Einkommensteuer, als auch von den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung befreit.
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