SEPA ist nicht nur BIC/IBAN

27. Mai 2013 | Lesedauer: 2 Min

Rechnung

Bis 1. Februar 2014 müssen die nationalen Verfahren im bargeldlosen Zahlungsverkehr (z.B. Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl, elektronisches Lastschriftverfahren, Einzugsermächtigungsverfahren) durch SEPA-Instrumente ersetzt werden. Dies bedeutet, dass sich Unternehmen bereits jetzt Gedanken über die Integration von SEPA in Ihre Abläufe und Systeme machen sollten, um nicht von den Neuerungen und den daraus resultierenden Konsequenzen, wie beispielsweise Skontoverluste aufgrund verspäteter Zahlungen oder Liquiditätsprobleme durch nicht durchführbare Einziehungsaufträge, überrascht zu werden.

Unternehmen sollten sich folgende Fragen zur SEPA stellen:

  • Welche Risiken bestehen für mein Unternehmen?
  • Mit welchen Auswirkungen ist zu rechnen, wenn ich nicht vorbereitet bin?
  • Welche Organisationseinheiten sind betroffen?
  • Welche Chancen kann ich als kleines oder mittelständisches Unternehmen mit der SEPA-Umstellung nutzen?

SEPA-Lastschrift und SEPA-Firmenlastschrift:

Das in Österreich weit verbreitete Einzugsermächtigungsverfahren gibt es unter SEPA nicht mehr.

Bei der SEPA-Lastschrift unterscheidet man zwischen der SEPA-Lastschrift und der SEPA-Firmenlastschrift. Lastschriften müssen ab 1. Februar 2014 als SEPA-Lastschrift durchgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt darf das nationale Lastschrift- bzw. Einzugsverfahren nicht mehr angewendet werden.

Fazit zur Umstellung der SEPA

Die Umstellung der SEPA bringt eine Reihe von Vorteilen unter anderem für Verbraucher, Banken und Unternehmen. Die Zahlungsabwicklung wird vereinfacht, weil alle eingehenden und ausgehenden Zahlungen unter Nutzung eines einheitlichen Formats erfolgen.

SEPA erfordert jedoch einige Änderungen in der Ablauforganisation, um die SEPA-Instrumente, insbesondere die SEPA-Lastschrift, optimal nutzen zu können. Jedes Unternehmen sollte schon jetzt einen Zeitpunkt für die SEPA-Migration vorsehen, daraus einen Maßnahmenplan ableiten und eventuell ein Projektteam einsetzen. Bestehenden Abläufe müssen analysiert und an die Neuerungen angepasst werden. In der operativen Umsetzung sollten Unternehmen in einem ersten Schritt ab sofort auf allen ihren Geschäftsunterlagen ihre IBAN und BIC-Nummer angeben.

TPA Tipp zur SEPA

Ihr TPA Spezialist beantwortet Fragen zu SEPA und begleitet Sie gerne bei der SEPA-Umstellung.

 

 

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