Unsere Steuerberater wissen alles zur Registrierkassenpflicht in Österreich!
Bisher blieb es dem Unternehmer überlassen, Bareinnahmen händisch aufzuzeichnen.
„Einzeln!“ So lautete bisher die Devise, am besten noch sortiert und nummeriert, zumindest nachvollziehbar – aber nicht verpflichtend elektronisch. Hier dürfte es aber – für den Geschmack der Finanzverwaltung – immer noch zu viele (un)beabsichtigte Fehler gegeben haben.
Lese-Tipps zum Thema Registrierkasse in Österreich
- Registrierkassenpflicht Update Dezember 2015: Zusammenfassung der neuen Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016
- TPA Experten-Tipp: Christoph Harrers Tipps für Unternehmer zur Einführung der Registrierkassenpflicht
- Neu ab 1.5.2016: Neue Sicherheitsvorschriften für die Registrierkasse ab Mai 2016
- Österreich: Registrierkasse & Sicherheitsvorschriften
Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
Die Lösung zur Erfassung aller Umsätze soll nun die verpflichtende Verwendung einer Registrierkasse ab EUR 15.000 Nettoumsatz pro Jahr sein. Gleichzeitig mit der Registrierkassenpflicht wird auch eine Belegerteilungspflicht eingeführt. Die neue Kasse kann nämlich den einzeln zu registrierenden Barumsatz dann gleich in Form eines Beleges ausdrucken.
Technische Sicherheitslösung
Zukünftig ist es nicht mehr gestattet, Kassen ohne technische Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu benützen (Vorsicht Strafe angedroht!). Dies ist dem Finanzminister aber auch eine Prämie von bis zu EUR 200,00 wert, die ausbezahlt wird, wenn die manipulationsgeschützte Kassa angeschafft wird (und damit die alte dienstfrei gestellt wird).
Ende des Kassasturzes, außer bei „kalten Händen“
Der Kassasturz ist nun endgültig aus der Mode und soll nur noch für Unternehmer „mit kalten Händen“, deren Umsatz EUR 30.000,00 netto p.a. nicht übersteigt, erhalten bleiben. Die kalten Hände gesteht die Finanzverwaltung nur Unternehmern zu, die Umsätze von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder anderen öffentlichen Orten, jedoch nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten tätigen.
Mobile Umsätze – Paragonpflicht
Weil aber nicht jeder Unternehmer aus Sicht der Finanzverwaltung kalte Hände haben darf, wie mobile Friseure, Masseure, Hebammen, Schneider und Tierärzte etc., dürfen diese, wenn sie mobile Umsätze tätigen, zwar mittels Paragon (händische Rechnung) aufzeichnen, müssen aber im Nachhinein diese in der Registrierkasse am Betriebsort erfassen.
Baraufzeichnungen laufend Thema bei Betriebsprüfungen
Soviel zur vorläufigen Fortsetzung des spannenden Themas Baraufzeichnungen, das nunmehr seit mehreren Jahren zum Lieblingsthema bei vielen Betriebsprüfungen mutiert ist. Die endgültige Umsetzung der neuen Vorschriften und die Bekanntgabe von Details bleiben jedoch abzuwarten.
Wesentliche Steuer-Änderungen durch die Steuerreform
Lesen Sie jetzt alle wesentlichen Steuer-Änderungen durch die Steuerreform in Österreich nach der Veröffentlichung des Begutachtungsentwurfs: Einkommensteuer/ Lohnsteuer, Umsatzsteuer und Sozialversicherung ab 2016
Sollten Sie Fragen zur Registrierkassenpflicht in Österreich haben, kontaktieren Sie unsere Steuer-Experten: Hier finden Sie alle Kontaktdaten der TPA-Experten
- Aktuelle Steuer-News aus Österreich
- Stärke durch Spezialisierung. Steuerberatung von Profis
- Zur Newsletter-Übersicht & Anmeldung!
- Rechnungen schreiben: 4 Tipps für Unternehmer