Spätestens ab 1.4.2017 muss jede Registrierkasse über eine funktionsfähige Sicherheitseinrichtung verfügen. Mehrere Schritte sind umzusetzen, so muss etwa ein Signatur- und Siegelzertifikat erworben werden. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor – TPA unterstützt Sie gerne!
Registrierkassenpflicht: Sicherheitseinrichtung
Für alle Betriebe, die von der Registrierkassenpflicht betroffen sind, treten 2017 zusätzliche Regelungen in Kraft. Konkret muss die Registrierkasse spätestens ab 1. April 2017 um eine technische Sicherheitseinrichtung erweitert werden, die mögliche Manipulationen verhindert. Die Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Signatur- und Siegelerstellungseinheit, die mit der Registrierkasse verbunden ist, und mit deren Hilfe die einzelnen Barumsätze manipulationssicher „verkettet“ werden. Erlaubt und möglich ist die Verwendung einer Sicherheitseinrichtung auch schon vor 1.4.2017.
So machen Sie Ihre Registrierkasse sicher – 6 Schritte
Um die Sicherheitseinrichtung vorschriftsmäßig in Betrieb zu nehmen, sind folgende Schritte erforderlich:
1. Erwerb eines Signatur- bzw. Siegelzertifikats bei einem Vertrauensdiensteanbieter
(in Österreich lt. BMF-Homepage derzeit: A-Trust, Globaltrust; vgl. https://www.bmf.gv.at/ steuern/selbststaendige-unternehmer/ Sicherheitseinrichtung_in_ Registrierkassen.html#heading)
2. „Initialisierung“ der Registrierkasse
Verbindung der Signatur- und Siegelerstellungseinheit mit der Registrierkasse und Aktivierung der entsprechenden Funktion in der Software
3. Erstellung eines Startbelegs
4. Vergabe eines AES-Schlüssels
5. Registrierung bei der Finanzverwaltung
das verwendete Zertifikat, der AES-Schlüssel und die Kassenidentifikationsnummern aller verwendeten Registrierkassen müssen über Finanzonline registriert werden
6. Überprüfung des Startbelegs
mit einer speziellen App oder mittels einer Funktion der Registrierkasse.
Nach der erstmaligen Inbetriebnahme der Registrierkasse müssen bestimmte Ereignisse fristgerecht über FinanzOnline gemeldet werden (zB der Ausfall einer Registrierkasse). TPA nimmt diese Meldungen gerne für Sie vor.
TPA Tipp zu den Sicherheitseinrichtungen
Kümmern Sie sich rechtzeitig vor dem 1.4.2017 um die ordnungsgemäße Einrichtung!
- Weitere aktuelle Steueränderungen und Steuertipps: News-Übersicht
- Bitte kontaktieren Sie Ihren TPA Betreuer so zeitnah wie möglich, damit wir fristgerechte Meldungen sicherstellen können. Hier finden Sie alle TPA Experten!
- Hier finden Sie weitere wichtigeInformationen zur Registrierkasse: Beachten Sie auch den Handbuch zur Registrierkasse vom BMF!