Registrierkasse 2018: Was ist zu prüfen und zu melden?

21. März 2018 | Lesedauer: 1 Min

Rund um die Registrierkasse haben Unternehmen in Österreich auch weiterhin wichtige Prüf- und Meldepflichten zu beachten. Unsere Steuer-Experten über die Pflichten der Unternehmer bei der Registrierkasse 2018:

Was müssen Unternehmer bei der Registierkasse unbedingt prüfen?

Zumindest der Jahresbeleg ist – neben dem Startbeleg – über die „BMF Belegcheck“ App oder FinanzOnline zu prüfen (jeweils bis 15.2. des Folgejahres). Allfälligen Fehlern bei der Belegprüfung sollte unbedingt zeitnah (ev. mit Hilfe des Kassenlieferanten) nachgegangen werden.

Eine erfolgreiche Belegprüfung bedeutet aber nicht zwingend, dass zB die sichere Verkettung der Aufzeichnung im Datenerfassungsprotokoll (DEP) tatsächlich fehlerfrei ist.

TPA Tipp zur Registrierkasse

Um Fehler bereits vor einer Überprüfung durch das Finanzamt aufzudecken, bietet TPA Ihnen an, das DEP nach formalen Gesichtspunkten zu prüfen. Damit kommen Sie uU teuren Fehlern schneller auf die Spur.

TPA Tipp zum BMF Belgcheck

Hier finden Sie die BMF Belegcheck-App zur Überprüfung Ihres Registrierkassen-Startbeleges im iTunes-Store und im Google Play Store zum Gratis-Download.

Registrierkasse: Meldepflichten bei Ausfällen

Unbedingt zu beachten sind die Meldepflichten während des Betriebs der Registrierkasse: So ist beispielsweise ein länger als 48 Stunden andauernder Ausfall einer Kasse oder der Sicherheitseinrichtung ohne Aufschub (längstens innerhalb von 7 Tagen) über FinanzOnline zu melden. Dies gilt auch für die Wiederinbetriebnahme nach dem Ausfall.

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