Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge

6. Oktober 2014 | Lesedauer: 2 Min

Gewinnfreibetrag

1.    Merkmale der Zukunftsvorsorge

Merkmale sind die

  • staatliche Prämie auf die Beiträge,
  • Kapitalgarantie und
  • Steuerfreiheit: keine Kapitalertrag-, Einkommen- und Versicherungssteuer sowohl in Anwartschafts- als auch in der Rentenphase.

Mit August 2013 wurde zusätzlich eine Reform in Österreich wirksam, wonach

  • ein zweistufiges Lebensphasenmodell (mit Bandbreiten für den Aktienanteil) und
  • eine Ausweitung der möglichen Aktienmärkte, in denen veranlagt werden darf,

umgesetzt wurden.

2.    Gründe für einen Wechsel in die Pensionskasse

Generell werden seit der Finanzkrise und der seit damals von den Anbietern vorgenommenen „Ausstoppung“ vieler Verträge (ertragswirksamer Aktienanteil unter 1 %, um die Kapitalgarantie zu halten) auch weitere Alternativen überlegt, um die oft unattraktiv empfundene Vorsorgeform „loszuwerden“.

Dazu kommt die niedrige Performance (durchschnittlich 1,13% im Jahr 2013), die im Vergleich zu den Vorjahren gesenkte staatliche Prämie (4,25%) und die Mindestlaufzeit von 10 Jahren, die nun bei den ersten Verträgen bereits erreicht ist.

3.    Die steuerschonende Alternative – Pensionskasse

Eine steuerschonende Alternative ist nun im Blickpunkt, die bisher nicht besonders beachtet wurde:

Die Übertragung in die Pensionskasse!

 
Wenn der Vorsorgevertrag bereits 10 Jahre Laufzeit hinter sich hat, kann individuell eine Übertragung in die Pensionskasse beantragt werden, sofern es beim Arbeitgeber ein Pensionskassenmodell gibt.

Das hat den Vorteil, dass – anders als bei der Auszahlung – keine Rückzahlung der halben staatlichen Prämie und auch keine Nachversteuerung der Kapitalerträge durchgeführt werden. Anderseits ist der Zugriff auf das Kapital aus der Pensionskasse meist nicht mehr möglich (Abfindungsgrenze EUR 11.400), überdies ist eine Kapitalgarantie in der Pensionskasse nicht vorgesehen.

Der Übertragungsbetrag gilt nach § 15 Absatz 3 Ziffer 10 des Pensionskassengesetzes als zusätzlicher Arbeitnehmerbeitrag, der auch in der Rentenphase steuerfrei bleibt. Eine Versicherungssteuer fällt bei der Übertragung ebenfalls nicht an.

TPA Tipp zur Zukunftsvorsorge:

Wenn also beim aktuellen Arbeitgeber eine Anwartschaft in einer Pensionskasse besteht, ist aufgrund der höheren Performance-erwartung in der Pensionskasse die Übertragung eine überlegenswerte Alternative. Dies gilt auch bei einer betrieblichen Kollektivversicherung, die in manchen Unternehmen besteht. Dort wäre dann auch eine garantierte Rente vorgesehen.

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