Polen: Neues bei Einkommen- und Körperschaftsteuer
Polen führte mit 2018 eine neue Einkommensart ein: und zwar Veräußerungsgewinne, die nun ngetrennt von anderen Einkunftsarten besteuert werden. Lesen Sie mehr.
Körperschaftsteuergesetz reformiert
Mit Beginn des Jahres 2018 wurde das Körperschaftsteuergesetz umfassend reformiert. Eine der grundlegendsten Änderungen ist dabei die Einführung einer neuen Einkommensart: Veräußerungsgewinne. Veräußerungsgewinne werden fortan getrennt von den anderen Einkunftsarten besteuert.
In Polen bestehen daher zwei getrennte Einkommensarten in der Körperschaftssteuer: Veräußerungsgewinne und Einkünfte aus Gewerbebetrieb inkl. bestimmter landwirtschaftlicher Sparten. Das Einkommen aus den verschiedenen Einkommensquellen wird separat ermittelt, ein Verlustausgleich bzw. ein Verlustvortrag ist nur innerhalb derselben Einkommensquelle möglich. Ausgenommen sind Banken und andere Finanzinstitute.
ATAD umgesetzt
Weiters wird durch die Novellierung die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken (ATAD) umgesetzt. Änderungen erfolgen in folgenden Bereichen:
- Die Unterkapitalisierung wird neu reguliert: die Beschränkungen gelten bei Kapitalbereitstellung durch verbundene sowie nicht verbundene Gesellschaften (inkl. Banken und andere Finanzinstitute). Übersteigen die Fremdfinanzierungskosten 30 % des EBITDA (ermittelt nach Kriterien des Körperschaftsteuerrechts), stellt der Überhang einen steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwand dar. Dieser darf jedoch innerhalb der nächsten fünf Jahre, unter Anwendung aller Einschränkungen, angerechnet werden. Die Einschränkung gilt nicht, wenn der Überhang PLN 3 Millionen nicht übersteigt, sowie für Finanzunternehmen.
- Controlled Foreign Corporations (CFC): Ob ein ausländisches Unternehmen als CFC eingestuft wird, ist von folgenden Faktoren abhängig:
- Vergleich des tatsächlich bezahlten Steuerbetrags im Ansässigkeitsstaat der CFC mit der fiktiven Steuerbelastung bei Ansässigkeit in Polen;
– ob die Beteiligung des polnischen Steuerpflichtigen (direkt oder indirekt) mehr als
50 % beträgt;
- mindestens 33 % der Einnahmen der CFC werden aus passiven Einkommensquellen erwirtschaftet (Liste der passiven Einkommensquellen im Gesetz).
Weiters wird das Kriterium, ob eine CFC eine echte Geschäftstätigkeit ausübt und daher nicht als CFC besteuert wird, geändert: nun erfolgt eine Gegenüberstellung von Einnahmen aus realer Geschäftstätigkeit mit allen Einkünften des ausländischen Unternehmens.
Obergrenze für Absetzbarkeit von immateriellen Leistungen
Ebenso wird eine Obergrenze für die steuerliche Absetzbarkeit von immateriellen Leistungen eingeführt: Jener Betrag der Kosten (direkt oder indirekt) aus immateriellen Leistungen zum Vorteil von verbundenen Gesellschaften oder verbundenen Rechtsträgern mit Sitz in Ländern mit schädlichem Steuerwettbewerb, der 5 % des EBITDA übersteigt, darf steuerlich nicht abgezogen werden. Diese Beschränkung gilt nicht für Kosten unter PLN 3 Millionen. Die Einschränkungen betreffen beispielsweise Beratung, Marketing, Management, Kontrolle und ähnliche Services, sowie Zahlungen für fiktive und rechtliche Vermögensgegenstände.
Weitere aktuelle Änderungen
Weiters wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- F&E Ermäßigungen: ab 2018 ist es erlaubt, 100 % aller relevanten Kosten bzw. bei F&E-Zentren 150 % abzusetzen. Der Katalog der relevanten Kosten umfasst nun auch zivilrechtliche Verträge. Steuerzahler, die in Sonderwirtschaftszonen tätig sind, dürfen ebenfalls Gebrauch von der F&E Ermäßigung machen, jedoch mit bestimmten Einschränkungen.
- Mezzaninkapital: Zinsaufwendungen aufgrund von nachrangigen Verbindlichkeiten sind steuerlich nicht mehr absetzbar.
- Zinsaufwendungen in Zusammenhang mit der Übertragung der Fremdfinanzierungsverbindlichkeiten an die Tochtergesellschaft sind steuerlich nicht mehr abzugsfähig.
- Sofortaufwand bei Anlagevermögen sowie immateriellem Vermögen: Die Obergrenze wurde auf PLN 10.000 angehoben.
Änderungen auch bei Einkommensteuer
Die meisten der oben angeführten Änderungen beziehen sich auch auf den Bereich der Einkommensteuer:
- Änderungen von CFC-Regelungen
- F&E Ermäßigungen
- Sofortaufwand
Neue Mindestertragsteuer
Eine neue Mindeststeuer (Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer) wurde eingeführt. Diese Mindeststeuer betrifft Eigentümer von gewerblichen Immobilien in Polen, deren Wert PLN 10 Millionen überschreitet und die Einkünfte aus diesen erzielen. Der Steuersatz von 0,035 % monatlich wird auf die Anschaffungskosten des gewerblichen Gebäudes angewandt.
Informieren Sie sich auch über die wichtigsten aktuellen steuerlichen Neuerungen in folgenden Ländern, in denen die TPA Gruppe vertreten ist: Albanien, Bulgarien, Kroatien, Polen, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Steuernews aus 11 Ländern
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