Pensionskassenreform

22. Oktober 2012 | Lesedauer: 3 Min

Pension rechnungsgrundlagen lebenserwartung

Pensionskassen in Österreich

Im Mai 2012 wurde die Pensionskassenreform im Parlament beschlossen. Die meisten Änderungen treten mit 01.01.2013 in Kraft. Die Zeit bis zum Inkrafttreten wird für Verordnungen der FMA und für die Möglichkeit der Vorabbesteuerung von Pensionskassenkapital bis zum 31.10.2012 genützt.

Die wichtigsten Regelungen der Pensionskassenreform

  • Es erfolgt eine Erhöhung der möglichen variablen Beiträge, da bisher nur bis zur Höhe der laufenden Arbeitgeberbeiträge variable Beiträge geleistet werden konnten. Nun ist vorgesehen, dass bei fixen Arbeitgeberbeiträgen iHv 2 % der Lohn- und Gehaltssumme variable Beiträge bis 10 % geleistet werden können, abhängig von bestimmten betrieblichen Kennzahlen.
  • Anwartschafts- und Leistungsberechtigte können künftig in eine „Sicherheits-VRG“ wechseln. Die Pension kann nicht unter den Anfangswert sinken, alle fünf Jahre erfolgt eine Wertsicherung. Dafür dürfen die Pensionskassen zusätzliche Kosten aus der Deckungsrückstellung entnehmen. Erfasst sind nur beitragsorientierte Zusagen ohne Nachschusspflicht des Arbeitgebers und Anwartschaftsberechtigte ab dem 55. Lebensjahr. Der Rechnungszins wird voraussichtlich 1,75 % betragen.
  • Gesetzliche Einführung eines Lebensphasenmodells, womit schon bisher oft geübte Praxis in Gesetzesform gegossen wird. Vorgesehen wird ein drei Mal möglicher Wechsel (für Hinterbliebene bei Pensionsantritt). Die Pensionskasse kann dafür Sub-VRGen einrichten.
  • Eingeführt werden erfolgsabhängige Vermögensverwaltungskosten bei Nichterreichen des Rechnungszinses durch die Performance für Pensionisten und die Wahlmöglichkeit eines Modells ohne Schwankungsrückstellung.
  • Neu ist auch ein niedrigerer Rechnungszins für Neueintritte (max. 3%), bisher hat die jeweils aktuelle Verordnung der FMA nur für Neuverträge (Pensionskasse – Unternehmen) gegolten.
  • Eingeführt wird die Durchlässigkeit der Systeme der betrieblichen Altersvorsorge, damit ein Wechsel zwischen Pensionskasse und Betrieblicher Kollektivversicherung (BKV) für Anwartschaftsberechtigte ab dem 55. Lebensjahr ermöglicht wird.
  • Für Neueintritte ab 01.01.2013 wird die maximale Unverfallbarkeitsfrist von fünf auf drei Jahre verkürzt.
  • Die Informations- und Beratungspflichten der Pensionskassen (die Verordnung der FMA voraussichtlich im November) und wohl auch des Arbeitgebers steigen an.
  • Festgesetzt wird die Mindestsumme des zu übertragenden Vermögens bei Kündigung des Pensionskassenvertrages (100 % der Deckungsrückstellung + 100% der Schwankungsrückstellung); die Übertragung hat für alle Anwartschafts- und Leistungsberechtigten sowie für alle beitragsfrei ausgeschiedenen Mitarbeiter zu erfolgen.

Anpassungsbedarf wird es in folgenden Bereichen geben:

  • Pensionskassenverträge/Versicherungsverträge;
  • Betriebsvereinbarungen/Vertragsmuster/Formulare (z.B. Anträge);
  • Individualberechnungen;
  • Informationsunterlagen;
  • Veranlagung/Struktur der Pensionskassen (VRG).

Was gilt automatisch, was muss vereinbart werden:

Folgende Punkte gehen „ex lege“ in die Verträge ein:

  • Höchstgrenze Rechnungszins für Neueintritte (höchstens 3 %);
  • Verkürzung der maximalen Unverfallbarkeitsfrist für Neueintritte von 5 auf 3 Jahre;
  • Wahlmöglichkeit „Sicherheits-VRG“;
  • Erfolgsabhängige Vermögensverwaltungskosten bei Pensionisten;
  • Wahl eines Modells ohne Schwankungsrückstellung für Pensionisten (bis 31.10.2014);
  • Prämienmodell (4,25 % staatliche Förderung 2012 für Eigenbeiträge);
  • Mindestübertragungssumme bei Kündigung des Pensionskassenvertrages.

Folgende Bestimmungen müssen extra vereinbart werden (bei Bedarf):

  • Wahlmöglichkeit Betriebliche Kollektivversicherung (Abschluss Rahmenvertrag) für Aktive;
  • Lebensphasenmodell;
  • Variable Beiträge.

Financial Counseling – Pensionskassenreform

Die Pensionskassen in Österreich stecken in einer Vertrauenskrise (Stichworte: Nachhaltigkeit in der Veranlagungsstrategie, Informationspolitik). Daran wird auch die Reform nicht viel ändern. Die Eigenbeiträge der Arbeitnehmer sind massiv zurückgegangen, Neugeschäft fällt kaum an, und die Betreiber selbst tragen zur Misere durch verbesserungsfähige Betreuung bei.
Um Firmen mit beitrags- oder leistungsorientierten Pensionskassenlösungen in dieser komplexen Materie umfassend zu unterstützen, bieten wir folgende Dienstleistungen an:

  • Aufbereitung verständlicher, neutraler Informationen;
  • Umsetzung der Reform (Analyse und erforderliche Adaptierung bestehender Pensionskassenverträge, möglicher Wechsel der VRG/Lebensphasenmodell/Sicherheits-VRG/Pensionskasse bzw. Wechsel in die Betriebliche Kollektivversicherung);
  • Versicherungsmathematische Berechnungen (Vergleich PK – BKV, Hochrechnungen);
  • Moderation von Informationsveranstaltungen im Unternehmen (AG, AN/BR, PK).